Inkasso-Schreiben von Klarna

8 Antworten

Du musst auch nichts beweisen, Beweislast liegt beim Gläubiger.

Schreibe den Spinnern einen Widerspruch.

Wenn du ganz sicher gehen willst überweise 1,50 € + 5,- € Mahngebühren und Zinsen (5,12% p.a., kannst im Internet auf den Tag genau rechnen lassen) an "klarna". Den Zahlungsbeleg hierzu schickst du als Anhang zum Widerspruch ans Inkassobüro.

Unter keinen Umständen Geld ans Inkassobüro überweisen.

Hallo Dimmma,

das ist seitens der Inkassofirma ja schon völliger Quatsch. Alleine die Behauptung, durch die 1,50 € ist eine Hauptforderung von 37,54 € entstanden. Lediglich die Mahngebühren in Höhe von 32,50 € würden Sinn machen, aber da du deiner Aussage nach keinen Brief erhalten hast, würde ich denen schreiben, dass du eben zuvor keinen Brief erhalten hast und daher auch nur gewillt bist, den Betrag von 1,50 €, kulanterweise zzgl. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 0,12 %, also 5,12 % seit dem Kauf bezahlen wirst.

Wenn du schon dabei bist, fordere Sie auch mal auf, dir einen Beweis zu übersenden, aus welchem klar hervorgeht, dass du die Mahnungen erhalten haben sollst.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

kevin1905  20.12.2012, 20:55

Zahlungen aber an den Gläubiger niemals ans Inkassobüro.

AnonJura  20.12.2012, 20:58
@kevin1905

Hallo Kevin1905,

korrekt.

An das Inkassobüro sollte man die Zahlungen nicht leisten. Auch sollte man dem Gläubiger auf Zahlung hin einen Brief bzgl. des Vorfalls schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

Hallo zusammen,

heute erreichte mich ein ähnliches Ereignis. Ich bin gerade aus dem Urlaub zurück und fand im Briefkasten eoäin Schreiben von Klarna mit drn Betreff "Kündigung Ihres Klarna Ratenkaufs". Ich war genauso verwirrt, denn ich hatte doch überhaupt keinen Ratenkauf tätigen wollen. Vor einiger Zeit hatte ich etwas bei Orsay bestellt in Höhe von ca 46€. Davon habe ich genau 1 Teil behalten für 3€ welche ich auch anschließend bezahlt habe und den Rest zurückgeschickt. Für mich war also die Sache erledigt. Bei meiner Verwunderung über das Schreiben von Klarna habe ich dort angerufen um zu klären was da los ist. Dort teilte man mir mit "weil der Händler die Retoure erst später angemeldet hat war der Betrag offen. Jetzt wurde das Ganze an ein Inkasso Büro übergeben." Weiterhelfen wollte man mir nicht ich habe nur noch zu hören bekommen "wenden Sie sich an das Inkasso Büro!" Wieso soll ich denn jetzt etwas machen, obwohl ich alles korrekt erledigt habe? Und siehe da! Abends finde ich das Schreiben vom Inkasso Büro Ident Inkasso die jetzt auf einmal 82€ verlangen! Also 36€ Gebühr! Das ist ja wohl ein Scherz? Für eine Rechnung die überhaupt nicht mehr offen ist? Für etwas was ich nicht gekauft habe? Mahnungsschreiben habe ich auch keine bekommen und am Telefon sagte man mir ich hätte ja bei Klarna online etwas eintragen können, dass eine Retoure erwartet wird oder ähnliches. Das finde ich doch ein starkes Stück!

Wie kann ich jetzt am besten vorgehen? Einen Widerspruch an das Inkassobüro schicken? Ich habe schließlich den Zahlungsbeleg und die Retourebestätigung von Orsay. Ich finde es völlig verwirrend und unverschämt undurchsichtig, weil Klarna auch nicht klar angibt aus welcher Bestellung sie jetzt noch Geld haben wollen. Ich hatte zuvor auch schon eonmal was über Klarna bezahlt und am Telefon listete die Dame nur wirr alte Rechnungen auf die damit gar nichts mehr zu tun hatten (und auch bezahlt waren).

Also Finger weg davon ich zahle nie wieder was mit Klarna!

Fordern Sie die Bearbeitungsgebühren von Klarna zurück. BGH Urteil vom 28.10.2014 / Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen sind nicht zulässig. Klarna hat bis 2013 noch Bearbeitungsgebühren ausgewiesen € 1,95 monatlich. Das wurde dann 2014 einfach umbenannt in „Ratenkaufgebühren“ Diese sind auch nicht erlaubt. Diese Gebühren können Sie verzinst zurückverlangen. Musterbriefe finden Sie bei den Verbraucherzentralen. SCHENKEN SIE KLARNA KEIN GELD !

Klarna AB Gattung: grenzüberschreitender Dienstleister (KI) gem. § 53b KWG Sveavägen 46, 111 34 Stockholm Schweden ID: 123626 Klarna ist ein Factoring-Unternehmen und von der Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) abhängig! Gemäß § 25 Abs. 1 erfordert dies einen „ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb“. Die BaFin bietet dazu umfangreiche Hilfestellung und online Beschwerdemöglichkeiten an.