Hauptforderung gezahlt, trotzdem Inkasso?

3 Antworten

Zusatzfrage: Wer ist der Gläubiger? Zufällig Otto oder einer der Otto-Tochterunternehmen?

Wenn ja, sind die Inkassokosten ganz grundsätzlich rechtswidrig. denn EOS gehört zum Otto-Konzern und bei konzerninternen Forderungen gibbet keine RVG-Gebühren.

Das nur als Ergänzung zu den bisherigen Antworten.

Muss ich die Inkassokosten bezahlen?

Nö.

Du hast das Inkasso nicht beauftragt es hat keinen Vertrag mit dir. Lass dir aber in Textform vom Gläubiger bestätigen dass du dort keine offenen Forderungen mehr hast.

Zinsen, Rücklastschriftgebühren oder Mahnkosten sind alle bezahlt?

Zinsen und Mahnkosten sind nicht bezahlt.

@eowien

Doch sind sie nun, denn durch deine Zahlung, sofern du es nicht anders deklarierst, werden immer zuerst die Nebenkosten (Mahngebühren), dann die Zinsen und dann die Hauptforderung getilgt.

Also wenn Zinsen und Mahnkosten gefordert wurden, taggenau ausrechnen und schnell noch überweisen mit dem entsprechenden Hinweis dass dies Zinsen und Mahnkosten sind.

Wenn du belegen/beweisen kannst, dass du gezahlt hast, bevor das Inkassobüro dich kontaktiet hat, brauchst du die Inkassokosten nicht zahlen.

Hast du noch den Überweisungsbeleg oder sieht man es auf deinem Kontoauszug?

Ruf mal den Gläubiger an und besprich das mit dem. Bitte ihn den Inkassoauftrag zurück zu ziehen. Du kannst auch das Inkassobüro dazu anrufen und denen eine Kopie des Zahlbeleges zukommen lassen.

Jedes anstängige Inkassobüro beendet dann das Beitreiben der Summe.

In dem Schreiben wird der Zahlungseingang am 03.07. genannt. Sie schreiben, dass die Rechnung zu spät gezahlt wurde.

@eowien

Für was wollen sie denn Geld haben, wenn alles bezahlt ist?