Ungarische Autobahn Inkasso - muss ich zahlen?

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Guten Morgen

EU Strafzettel können mittlerweile auch in der Bundesrepublik vollstreckt werden. Allerdings muss ein rechtskräftiger und ordnungsgemäß erlassener Bußgeldbescheid, in einer dem beschuldigten verständlichen Sprache vorliegen.

Außerdem können nur die folgenden Delikte vollstreckt werden:

Geschwindigkeitsübertretungen

Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes

Überfahren eines roten Lichtzeichens

Trunkenheit im Straßenverkehr

Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln

Nicht-Tragen eines Schutzhelmes

unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens

und rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Ausländische Busgeldbescheide können in Deutschland nur von deutschen Behörden vollstreckt werden.

Also ein Brief an das Inkasso schreiben nach dem Motto:

Liebes Inkassounternehmen, eure Forderung dürft ihr gerne behalten, ich will sie nicht haben und werde sie auch nicht begleichen usw. usw usw.

TIPP: Die nächste Zeit Ungarn meiden wie der teufel das Weihwasser

Hi,

ich hab mich nun auch mal beim ADAC schlau gemacht.

Es handelt sich hierbei nicht um einen BUßGELDBESCHEID sondern um lediglich eine Gebührenrechnung welche nach dem Zivilrecht zu behalndeln ist. Ähnlich als würde mann einen Fernseher kaufen und nicht bezahlen.

Das bedeutet das sehr wohl eine Klage folgen kann welche durch Ankerkennung eines europäischem Gerichtes (EU) auch in Deutschland vollstreckt werden kann.

Ich hatte den Fall das ich mit einem Mietwagen gefahren bin und meine Mietwagenfirma die Gebühren für mich vorgestreckt hat.

Auf Nachfrage dort gab diese an das es bereits erfolgreiche Klagen gab die den Halter zur Zahlung verpflichteten.

Beste Grüße

Luzi

Moin :-)

also mein Junior war Ende August mit meinem Fzg in Ungarn unterwegs, u.a. auf der Autobahn.

Nun am 18.10.2013 geht bei uns ein Schreiben ein von der "Ungarische Autobahn Inkasso" wegen Autobahnnutzung ohne gültige E-Vignette. Es wird mitgeteilt, dass das Fahrzeug mit dem amtl Kennzeichen "Yxxx" die Autobahn M1 in Ungarn bei km xxy registriert wurde und deshalb ungarisches recht zur Anwendung kommt, wonach der FrgHalter verpflichtet sei, die Nachgebühr sowie die zusätzlichen anfallenden Kosten zu bezahlen ... insgesamt 103,34 EUR !

Ein Blick auf die Internetseite www.autobahninkasso.de findet man das "Informationsblatt der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH", aber was hilft das schon, wenn man Fagen bzgl der Rechtsgrundlagen der gestellten Forderungen beantwortet haben will.

Weitere Recherchen im Internet brachten erstmal nix, aber man ist ja Mitglied beim ADAC. Also mal flux die Rechtsabteilung dort angerufen und die freundiche Dame dort um Info sowie Rat gebeten.

Die Infos von dort waren zusammengefasst folgende :

Es handelt sich bei diesem Unternehmen und der Inkassoforderung nicht um Fake oder Betrugsversuch, vielmehr ist es der Versuch der Ahndung wegen Benutzung der ungarischen mautpflichtigen Autobahn ohne Maut entrichtet zu haben.

Zu beachten ist, dass es sich bei der gestellten Forderung nicht um eine öffentlichen sondern um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt. Von aus solchen Inkassoschreiben der UAI GmbH resultierenden Zivilklagen ist bislang nichts bekannt, damit gibt es keine rechtlichen Erfahrungswerte und keine Musterurteile. Wer risikobereit ist, kann abwarten, ob dem Inkassoschreiben Mahnungen und ggfs eine Klage folgt ... man sollte sich dabei aber im Klaren darüber sein, dess der eingeforderte Betrag dadurch ggfs um Zuschläge erweitert, also höher wird und , sollte es zu einer Zivilklage kommen, muss diese eben in welcher Form auch immer durchlaufen werden.

Gem ADAC gibt es in jüngster Zeit vermehrt Anfragen zu diesem Thema, aber das Thema Maut in Ungarn ist ja auch noch jung, da diese dort erst kürzlich live gegangen ist.

Entscheidet man sich, die Mautnachforderung nicht zu begleichen, sollte man Reisen nach Ungarn die nächsten Jahre meiden, denn bei erneuter Einreise könnte es durchaus sein, dass man im Rahmen einer Kontrolle gehascht wird und vllt dann an der Weiterfahrt gehindert wird bis die aus diesem Vorgang zwischenzeitlich resultierenden Gesamtkosten an der Weiterfahrt bezahlt sind ... etc ... etc ... etc ...

Ein wirklich sicherer Tipp kann zu diesem Thema scheinbar noch von keiner Serite gegeben werden ... bei Rechtsunsicherheit wäre deshalb Rücksprache mit einem Anwalt (Fachanwalt) ratsam. Entscheiden muss dann wieder jeder für sich :-(

Tja, dummerweise hast du eine besonders irreführende Antwort als hilfsreichste ausgezeichnet. "belohnt" wurdest du mit entsprechenden Mahngebühren. Und natürlich kann diese Forderung auch ganz leicht im europäischen Mahnverfahren verfolgt und durchgesetzt werden. Aber zahle einfach weiter die ja unbestritten ursprüglich berechtigte Forderung nicht und warte ab, was passiert und wie teuer das dann am Ende wird...

Nun, wir haben damals nach einigem hin und her, also Gesprächen mt ADAC und Anwalt (parallel wurde auch die Rechtmässigkeit der Forderung und der einfordernden Stelle überprüft) die Gebühren bezahlt.

Die Art wie Ungarn die Maut nachträglich einfordert ist leider auch irreführend und man neigt dazu solche Schreiben in der heutigen Zeit erstmal als Betrugsversuch zu interpretieren ... aber ertappt werden beim Fahren ohne bezahlte Maut wird auch in anderen Ländern nicht billig.

Dass die Ausschilderung der Mautpflicht der ungarischen Autobahn vllt
nicht optimal ist und verbessert werden sollte ist eines ... dass man
sich als Verkehrsteilnehmer vorher über ggfs im Ausland anfallenden
Mautgebühren informieren könnte und sollte das andere.