Inhalt vom einem normalen Brief wurde beschädigt- muß die Post haften?

6 Antworten

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Die Post kann nicht einfach das Briefgeheimnis verletzen. Das ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Zudem liegt hier eine Sachbeschädigung vor.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html

Du hättest den Briefumschlag so nicht öffnen sollen. Vielmehr hättest du Fotos und ein Video machen sollen. Und zwar vom Original beschädigten Brief.

Während du den Brief filmst, hättest du ihn öffnen sollen. Dieses Video und die Fotos hättest du dann per E-Mail an die Deutsche Post Beschwerdestelle schicken müssen.

Ja, ich weiß:  daran denkt man in dem Moment nicht. Du hast ja so gesehen nichts falsch gemacht. Zwar haftet die Deutsche Post laut ihren Richtlinien nicht für Briefe. Ein Freibrief für Straftaten seitens der Post ist das aber nicht. 

Du solltest dich an die Verbraucherzentrale wenden.

Wenn jedoch die Bleistifte vom Absender nur in einem normalen Briefumschlag ( nicht gepolstert/nicht wattiert ) versandt wurden, dann liegt die Schuld beim Absender.

Bleistifte wickelt man in Zeitungspapier, Küchenrollen Papier oder in Folie ein und versendet es dann in gepolsterten Kuverts.

Ich habe alles fotografiert, ein Video kann ich nicht machen. Der Originalumschlag und Innenumschlag waren ja auch aufgerissen.

Von allem habe ich Fotos.

@Dragonessia

Das ist sehr gut. Wie war der Briefumschlag vom Absender? Gepolstert oder nicht gepolstert?

@DiplomAnwalt

Umschlag mit Papprücken!

@Dragonessia

Man sollte solche Briefe nicht annehmen, bzw. so wie sie im Briefkasten lagen zu einer Postfiliale bringen und denen sagen, dass man die Annahme so nicht akzeptieren könne.

Weder ist davon auszugehen, dass das Briefgeheimnis verletzt wurde noch liegt eine Sachbeschädigung vor.

Die Sendung wurde beschädigt, weil der Inhalt in einer Verpackung war ("normaler" Brief), die in einer Sortiermaschine verarbeitet wurde, die nicht dafür gedacht/eingerichtet ist, mit unflexiblen Inhalten zurecht zu kommen.

Das die Sendung anschließend neu Verpackt wurde und dem Empfänger mit einem entsprechenden Hinweis zugestellt wurde, ist üblich.

@Vanelle

Vanelle:  Das ist deine Auffassung. Es kann aber eben auch eine bewusste Zerstörung gewesen sein.

Wäre nichts neues bei der Deutschen Post. Bei der Deutschen Post arbeiten tausenden Menschen.

Dementsprechend auch einige Straftäter.

Der Absender hat nicht gut genug verpackt! Wende dich an den Absender. Die Post haftet nicht für die Fehler des Absenders.

Man kann ein Luftpolsterkuvert verwenden und die Stifte extra mit Pappe umwickeln, dann passiert nichts.

Das glaube ich nicht. Beim Transport wurden dicke Bleistifte geknickt. Da muss richtig Kraft angewendet worden sein. So zerrissen wie der Umschlag aussah, ist der Umschlag mit Innenumschlag in eine Maschine geraten... oder eine Elefant hat sich draufgesetzt...

@Dragonessia

Dann war wohl doch die Post schuld.  :/

Hallo!

An alle die hier geantwortet haben. Ich war heute mit dem Brief und dem Inhalt bei unser normalen Post und habe da gezeigt, was passiert ist.

Ich habe nicht viel sagen müssen, der Postbeamte hat mir bestätigt, dass

der Brief in eine Maschine geraten ist, was nicht hätte passieren dürfen.

Ich habe die gesamten Schaden großzügig in Form von Briefmarken erstattet bekommen.

Jetzt, da die Sache ja wohl geklärt ist, mal ne Gegenfrage: Warum kauft man sich zwei Bleistifte auf Ebay für über 5€, wenn man die viel günstiger in der Drogerie bekommt?

dass beide Bleistifte geknickt sind

Wunder mich nicht ...

"Normale" Briefe werden maschinell bearbeitet, und beim Transport durch die Maschine werden sie auch leicht geknickt. Füllt man so einen Brief mit Teilen die das Knicken nicht vertragen ...

In diesem Fall wurde die falsche Verpackung gewählt womit eine Haftung eh ausgeschlossen ist.

Blödsinn! Wenn ein Versandumschlag mit dickem Papprücken und noch ein Innenumschlag nicht reicht? Gibt es vielleicht eine Panzerverpackung?