Inhaberaktien und Namensaktien Bedeutung?

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Bei der Namensaktie wird der Aktionär namentlich ins Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen. Der Gesellschaft sind ihre Aktionäre bekannt. Bei der Inhaberaktie ist dies nicht der Fall. 

Die Steigerung zur Namensaktie ist dann noch die vinkulierte Namensaktie, da muss die Gesellschaft dem Verkauf der Aktie explizit zustimmen. Sie weiß also nicht nur, wer Aktionär ist, sondern auch wen sie als Aktionär akzeptiert. Ein ziemlich sicherer Schutz vor feindlichen Übernahmen.

Inhaberaktien sind Inhaberpapiere. Das heißt, wer sie besitzt, dem gehören sie auch (wie Geldscheine). Es wird nicht danach gefragt, wie er an sie gekommen ist. Sie können formfrei übergeben / veräußert werden.

Namensaktien sind namentlich einem Eigentümer zugeordnet. D.h., der Emissär (also die Aktiengesellschaft) führt ein Register, in dem vermerkt ist, wem eine bestimmte Aktie gehört. Früher, als es noch Papieraktien gab, wurde auch tatsächlich der Inhaber der Aktie namentlich eingetragen.

Die Veräußerung / Übertragung muss dem Emissär angezeigt werden - er hat aber kein Einspracherecht. D.h., die Aktie bleibt prinzipiell frei handelbar, muss nur dem Emissär halt mitgeteilt werden.

 

Ein Spezialfall sind die vinkulierten Namensaktien. Diese können nur mit Zustimmung des Emissärs veräußert / übertragen werden.

"Inhaberaktien" sind die normale Form von Aktien. Der Inhaber der Aktien (= derjenige, in dessen Händen bzw. dessen Depot sich die Aktien befinden) bleibt anonym. Er kann ohne Namensnennung über die Aktie verfügen, an den Dividendenausschüttungen teilhaben, seine Stimmrechte wahrnehmen, und die Aktie verkaufen oder verschenken.

Bei Namensaktien gilt nur derjenige als Aktionär, der als solcher im Aktienregister eingetragen ist.



Inhaber Aktien sind quasi wie Geldscheine: Wer sie hat, dem gehören sie auch. Bei Namenaktien muss der Besitzer im Aktienregister eingetragen sein, um seine Rechte (Dividenden, Stimmrechte...) geltend machen zu können.