In wie fern kann ich dafür belangt werden, einen gestohlenen Gegenstand zu besitzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

WEnn du glaubhaft versichern kannst dass du nichts davon gewusst hast und das auch nicht ahnen konntest: Dann droht dir auch keine Strafe.

Allerdings musst du den Gegendstand dann in aller Regel zurückgeben.

Dass Du ihn wieder herausgeben musst ist ja klar. An gestohlenen Dingen kann man meistens kein Eigentum erwerben.

Frage wäre nur ob Du hättest wissen können, dass er gestohlen war. Wenn nicht, passiert da auch nichts. Und das müsste man Dir erst einmal nachweisen.

Er wird dir wieder weggenommen, wenn es herauskommt. Man kann kein Eigentum an gestohlenen Gegenständen erwerben. Und wenn es dumm kommt, könntest du wegen Hehlerei dran sein.