Wurde ich zu recht angezeigt?

4 Antworten

Es ist schon sehr auffällig, dass das iPhone gesperrt ist, das müsste ja bedeuten, dass es jemand als verloren/gestohlen gemeldet hat.

An deiner Stelle würde ich das Geld zurückzahlen und das iPhone zurücksenden lassen.

Die iCloud Sperre hättest du leicht herausfinden können, wenn du das iPhone eingeschaltet hättest. Und das sollte bei einem Verkauf nicht zu viel verlangt sein.

Ergebnis: Du wusstest von der Sperre und hast das iPhone so wissentlich verkauft und mit deinen "Mängeln" darauf hingewiesen, aber natürlich so, dass der Verkäufer nicht von einer Sperre ausgeht.

Oder: Du wusstest von der Sperre, weil du das Handy gefunden/gestohlen hast.

Kannst dir aussuchen, was stimmt.

Du hast ihm ein iPhone verkauft was durch die Sperre nicht nutzbar ist,das hat nichts mit den Mängeln zu tun die Du angegeben hast,er hat ein Recht darauf das Geld zurückzufordern.Da Du es nicht entsperren kannst lässt nun auch die Frage zu warum Du das nicht kannst.

https://www.giga.de/webapps/icloud/tipps/icloud-sperre-umgehen-sinnvoll-oder-unmoeglich/

Magst du mir einen Gefallen tun wenn du wieder verkaufst?
Und folgenden Satz:

da privatverkauf keine Garantie,Rücknahme oder Gewährleistung.

In: "Takatuka Land Privaterkauf" ändern? Hätte rechtlich nämlich die gleiche Bedeutung, nämlich veraltet und ggf. keine Relevanz. In diesem Fall sowieso nicht.

  1. Du als VK haftest für deine Angaben
  2. Du hast Angaben verschwiegen UND vermutlich gehörte das Handy nicht mal dir
  3. Entweder ist es Healerware, gestohlen oder gefunden, such es dir aus
  4. Du musst das Geld zurückgeben, da wirst du nicht drum herum kommen.
  5. Es auf ein Strafverfahren & ggf. Klage vor Gericht zögert alles nur hinaus, aber das Ergebnis wird das selbe bleiben.

Such es dir also aus.
Die Ware muss der Käufer nicht zurückschicken, du hast die Rückgabe ja ausgeschlossen. Das Geld musst du aber vollständig zurückzahlen.
Ich empfehle dem Käufer alternativ einen "unberechtigten Kontozugriff" zu melden.

Eine Anzeige ist ein Tatvorwurf, da gibts keinen Gewinner oder Verlierer. Wie ein späterer Prozess ausgehen würde, kann Niemand vorhersagen.

Du hast das Handy als defekt angeboten, weil die Hülle einen Riss hat, und nicht, weil du es mangels Code nicht einschalten konntest. Warum hast du das nicht so geschrieben? Das war schon irreführend.

da privatverkauf keine Garantie,Rücknahme oder Gewährleistung

Dieser Sachmangel hat nichts mit dem Auschluß der Gewährleistung zu tun. Eine Garantie kann man nur freiwillig geben, nicht ausschliessen. Ein Recht auf Rücknahme gibt es nicht.

meine Frage ist jetzt was soll ich tun

Dich mit dem Käufer drauf einigen, ihm sein Geld zurückzugeben. Das Handy darf er selbstverständlich behalten. Schließlich hast du unsinniger Weise die Rücknahme ausgeschlossen. Die Anzeige wird dann wahrscheinlich nicht weiter verfolgt werden.

Was papyal entschieden hat, ist deren Sache. Das hat nichts mit dem zivil- oder strafrechtlichen Aspekt zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung