In einer Mietwohnung ist der Balkon zu streichen . Wer muss es? Mieter oder Vermieter

6 Antworten

Was steht denn im Mietvertrag ?

Ist da irgendwo etwas festgelegt bezüglich Renovierungen und Schönheitsreparaturen ?

Ansonsten halt den Vermieter anrufen und nachfragen.

Normal der Vermieter.

Das Amtsgericht Berlin Wedding hob in einem Urteil hervor, dass Mieter Wände, Boden und Geländer ihres Balkons nicht streichen müssen. Laut Richter gehört dies ebenso wie sonstige Arbeiten im Außenbereich nicht zu den Schönheits­reparaturen, die Sache des Mieters sind. (Az. 19 C 577/00)

Quelle: www.haus-verwalter.de

Wenn es ein offener Balkon ist, dann sind die Wände Teil der Fassade und ist Vermietersache.