Wenn ich einen Sichtschutz am Balkon anbringen will, bei einer Mietwohnung, muss ich den Vermieter fragen?

7 Antworten

Wenn es eine Eigentumswohnanlage ist mit verschiedenen Vermietern, ist das ein Thema für die Eigentümerversammlung. Diese kann beschließen, was als Sichtschutz geduldet wird. Wenn es dann einen positiven Beschluss gibt, kann man einen solchen Sichtschutz anbringen.

Jeder Vermieter müßte schon aus eigenem Interesse daran interessiert sein, dass ihre Mieter oder auch sie selbst, wenn sie selbst bewohnen, einen Sichtschutz anbringen können. Der muss aber so sein, dass das Haus dann nicht wie Kraut und Rüben völliges durcheinander darstellt, sondern immer noch ordentlich und sauber aussieht.

Ich wohne hier in einer Anlage mit zwei Gebäuden. Die Hausverwaltung achtet eigentlich sehr auf das Einhalten der Vorschriften.

Trotzdem hat fast jeder Balkon von innen Sichtschutzplanen dran. Die sind auch nicht einheitlich gehalten.

Um Ungemach aus dem Weg zu gehen, kannst Du ja fragen. Vielleicht haben ja andere Mieter auch Sichtschutz angebracht. Wenn ja, würde ich es einfach tun.

Ja, ihr braucht die Einwilligung des Vermieters. Bei Eigentumswohnungen muss das in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Die dürfen das ebenfalls nicht einfach machen.

Auch wenn dieser Sichtschutz nicht fest an dem Balkon verankert ist?

@dantob

Ja, auch dann. Alles was außen am Haus ist, darf nicht verändert werden.

"kann der Vermieter sagen, dass er das nicht möchte.. oder will?"

ja

Ja. Er wird wohl auch treffende Gründe vorbringen können. Aber auch ohne diese darf er "nein" sagen.

Leg ein Handtuch übers Geländer und wenn du rein gehst mach es weg