Geblitzt in der Probezeit, aber das AUTO....

10 Antworten

Erst mal abwarten, evtl. waren es wirklich "nur" 20 km/h zu schnell, und mit Abzug der Toleranz gibt das 35,- €, und keinen Punkt. Es wird natürlich zuerst der Halter (also die Mutter) angeschrieben. Diese muss aber nicht ihren Sohn als Fahrer benennen - sie hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Jedoch kann dann die Polizei eigene Ermittlungen anstellen, und so kämmen, wenn sie dabei erfolgreich ist und es mehr als 20 km/ zu viel war, ein Punkt und die hier schon genannten Folgen, auf deinen Freund zu.

Vielen Dank, ja vlt waren es auch "nur" 19..er weiß es nicht... aber er rechnet schon mit 70,75 so...


ist es denn nicht auch möglich, dass die Mutter 1 PUNKT bekommt & die strafe zahlen muss, weil es auf SIE IST..und wenn SIE NICHT ihren sohn benennt & sich die strafe auf sich nimmt?

(was ich nicht glaube, den PUNKT will sie sicherlich nicht wie ich sie kenne)

@Styloh

Es droht weiterhin eine Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Darauf wird auch im Anhörungsbogen hingewiesen.

@AchimP

Dankesehr.

@Styloh

Vielleicht ist die Bußgeldstelle damit zufrieden, wenn die Mutter einfach die Strafe auf sich nimmt. Gibt die Mutter an, dass sie nicht gefahren ist, und der Täter wird nicht angegeben und anders ermittelt, droht die Auflage eines Fahrtenbuch.

@andreas03o

So denke ich das auch, nachdem ich jetzt einiges im i-net durchforstet habe. Reale Fälle.

Die Mutter als Halterin des Pkw wird Post bekommen. Erst wenn sie Widerspruch einlegen und behaupten würde, sie wäre nicht gefahren, würde die Polizei bzw. die Vollzugsbehörde näher auf das Foto eingehen. Es sollte also nochmal glimpflich ausgehen.

vielen dank, diese antwort habe ich nun mehrmals gehört und ist mir auch so logisch erklärbar.

Werde es ihm sagen, & ihm die daumen drücken, vielen dank.

Das ist nicht richtig, wenn es in den Bereich ab 71 km/h kommt. Da es dann einen Punkt gibt, wird das Foto betrachtet. Wenn man da erkennen kann, dass es die Mutter nicht gewesen sein kann (weil es z. B. ein junger Mann ist), dann wird sie gar nicht erst als Beschuldigte angehört, sondern als Zeugin, und es wird ermittelt, wer der Fahrer war.

@AchimP

Das widerspricht aber viele kommentare hier, habe persönlich auch im "echten leben" wo sowas passiert ist, noch nie diese "option" gehört.

Das mit dem Punkt ab 71, is richtig. Dennoch geht alles direkt zu ihr.

ERST WENN SIE SAGT, SIE WAR es nicht, sollte die "suche" eröffnet werden.

Das bild ist unbedeutender als man immer denkt, habe ich selbst von einem Polizisten mal gehört in der damaligen beruffschule.

@Styloh

Da habe ich schon mehr als einmal andere Erfahrungen gemacht. (Ich Halter, meine Frau gefahren.) Sobald auf dem Bild erkennbar ist, dass der Faher offensichtlich nicht der Halter ist (wg. Alter und/oder Geschlecht), ändert sich das Verfahren. Die Mutter wird dann gar nicht als Beschuldigte, sondern als Zeugin im Anhörungsbogen befragt. Wenn sie dann trotzdem sagt, dass sie es war, kann das noch mehr Konsequenzen haben.

@AchimP

Dann versteh ich aber nicht, wieso 10000 Leute, selbst einige Kollegen von der arbeit...

geblitz wurden, rote ampel oder sonstiges ppassiert ist...& das auto war auf jemand anders...sei es eltern oder bekannte..

& BISHER KAM alles nur auf den fahrzeughalter.

also das kann so auch nicht sein. ich glaub das kommt drauf an einfach die situation..

ist schliesslich nicht alles gleich.

kenne da sogar noch krassere geschichten..

@Styloh

Das kommt daher, dass diese 10000 Leute das selbst noch nicht erlebt haben und ihr Wunschdenken als Tatsache hinstellen. Sicherlich kommt es vor, dass der Bussgeldstelle so etwas durchgeht. Aber in der Regel schaut man, wenn es schon in die Punkteraenge geht, gehauer hin.
Ich kenne Leute aus Bussgeldstellen in Berlin, NRW, Saarland, Bayern, Rheinland-Pfalz ... und meine Frau hat einige Jahre in einer Bussgeldstelle gearbeitet.

Die Mutter bekommt als Halterin einen Anhörungsbogen. Gibt sie den Verkehrsverstoß zu muß sie bei 21-25 km/h zu schnell 80,- EUR bezahlen und bekommt einen Punkt Sagt sie mein Sohn ist gefahren kommt er mit der gleichen Strafe weg wenn das der einzige Verstoß bleibt. Sagt sie sie weiß nicht wer gefahren ist wird versucht zu ermitteln wer gefahren ist oder es muß ein Fahrtenbuch geführt werden.

Super vielen dank, werde ihn das schicken. Vlt beruhigt er sich dann ein wenig.

Er hat nur angst wegen seiner "probezeit", was ich verstehe. Unglückliche situation. ist wirklich ein super fahrer, kein "rauwdi"..

grüße

@Styloh

Kein rauwdi, aber fährt innerorts 75?

Die Mutter kriegt Post. Wenn's abzüglich Toleranz 70 oder weniger war, kostet's 35,- ohne Punkte, ohne Einfluss auf die Probezeit. Die kann man einfach überweisen ohne den Anhörungsbogen mit Angaben zum Fahrer zu machen.

Ab 71 km(h ist dein Freund wohl dran. Dann gibt's 1 Punkt und man wird auf dem Foto erkennen, dass nicht seine Mutter gefahren ist. Das gibt Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und ein Aufbauseminar.

Verdient hätte Dein Freund das Aufbauseminar. Was hat den denn geritten? 20 km/h drüber im Ort? Da laufen Kinder rum.

Erstmal danke für dein kommentar,

Nein, auf der gesamten Straße is weit und breit keine geschäfte oder sonstiges. Vor ihm auf der rechten seite hat jemand ne gefühlte ewigkeit geblinkt, und blieb durchgehend auf ca 50 km. Er hatte dann die Nase voll & hat ohne gefährlichen aktionen, von LINKS überholt.. in den MOMENT KAM der AUSLÖSER. Bevor er noch nach rechts blinken konnte & abremsen.

@Styloh

Bei 50 (ob mit oder ohne Blinker) 50 zu fahren, ist ja nicht so verkehrt und auch keine Behinderung. Wenn Deinem Freund 50 bei 50 zu langsam ist, wird er bald noch viel langsamer unterwegs sein.

@AchimP

Das mit 50, war jetzt ironisch gemeint, ob es 30 oder 40 waren, keine ahnung. war nicht dabei.

er hat keine gefährliche aktion gestartet, somit war es so oder so nicht verkehrsgefähredend wenn man es so sieht.

Der genaue Text für die Mutter deines Freundes im Anhörungsbogen könnte bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 21Km/h lauten:


Auch am Tage des Verkehrsverstoßes habe ich das Fahrzeug auch einer/einen Familienangehörigen überlassen.

Ich weiß leider nicht, welchen weiteren Personenkreis diese/dieser Familienangehörige noch das Fahrzeug überlassen hat.

Des Weiteren mache ich aufgrund dessen von meinem Aussage- und Auskunftsverweigerungsrecht gebrauch und äußere mich nicht weiter zu dieser Sache.


Hier könnte oder wird die Behörde versuchen entsprechend zu ermitteln und bei der Mutter oder gar bei Nachbarn mit Bild klingeln kommen. Zwar braucht die Mutter oder jeder andere Familienangehörige keine Auskunft geben, jedoch Nachbarn schon.

Sollte hierbei dann der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden können, so könnte eine Auflage oder Hinweis erfolgen, dass ein Fahrtenbuch zu führen wäre, oder dies bei nächster Gelegenheit, wenn wieder kein Fahrer ermittelt werden kann erfolgen kann.

Übrigens kann und darf die Mutter die "Strafe" nicht auf sich nehmen, da sie nicht als Beschuldigte angeschrieben wird, da auf dem Foto eine männliche Person zu erkennen ist.

Sollte die Geschwindigkeitsübertretung unter 21Km/h sein, also bis 20Km/h, so sollte die Mutter ihren Sohn bzw. deinen Freund schon ordnungsgemäß angeben. Es passiert ja nichts ausser dem Bußgeld.

Ein Aussageverweigerungsrecht hat man erst einmal selbst als Beschuldigter. Aber ich gehe davon aus, dass die Mutter als Zeuge angeschrieben wird, um den Fahrer zu ermitteln. Insofern entfaellt das eigene Aussageverweigerungsrecht.

Man hat natuerlich auch ein Aussagerecht, wenn der Beschuldigte in einem bestimmten Verhaeltnis zu einem steht (Kinder Geschwister, Partner usw..), jedoch hat man das, wenn man als Zeuge zur Fahrerermittlung befragt wird, nicht, wenn es sich um Fremde handelt. Wenn also, wie du in deiner Formulierung schreibst, auch Fremde in betracht kkommen, dann wird dieses Zeugnisverweigerungsrecht wohl schon nicht mehr greifen.

Die Mutter kann natuerlich die Sache auf sich nehmen, wobei es sich hier nicht um eine Strafe sondern um ein Bussgeld handelt (es geht ja nicht um eine Straftat). Wenn sie einfach bezahlt und es wird so akzeptiert (z.B. weil es nicht auffaellt), dann ist die Sache gegessen. Sofern sich das im Verwarngeldbereich bewegt, ist der Behoerde das meist sogar egal. Wenn es um Punkte geht, dann gehe ich aber davon aus, dass die Mutter gar keinen anhoerungsbogen sondern einen Zeugenbefragungsbogen erhalten hat.

Deine Hilfsbereitschaft in Ehren, .. aber ein kleiner Tipp. Wenn du solch detaillierten Formulierungsvorschlaege machst, dann kann dir sehr schnell passieren, dass du Schwierigkeiten wegen unerlaubter Rechtsberatung bekommst. Daher wuerde ich die Antworten etwas anders formulieren. Ich kenne diese Probleme aus einem anderen Forum, einem Fachforum fuer Verkehr.

@Franticek

danke für deinen Hinweis.

Die Formulierung, dass auch Fremde in Betracht kommen dient eigentlich nur der Verwirrung.

Aber du hast schon recht, dass dieses Zeugnisverweigerungsrecht dabei nicht greift.