In der Probezeit beim Betriebsrat beschweren?

4 Antworten

Du kannst Dich unmittelbar nach Arbeitsantritt schon beschweren. Ein Betriebsrat vertritt die Rechte eines Arbeitnehmers. Wenn Du das Gefühl hast, daß Deine Rechte verletzt werden, kannst Du das dem Chef oder BR mitteilen.

Sinnvoll ist natürlich abzuwägen, wo es eine eklatante Verletzung ist, und wo man durchaus auch mal selbst nicht so streng sein sollte. Mitunter ist es sinnvoller, das Betriebsklima nicht zu stören und auch im Wechsel mit anderen mal den Brotzeitdackel zu spielen, wenn das auch nicht zu den Arbeitsaufgaben gehört.

Das muß man fallweise mit Fingerspitzengefühl beurteilen.

Wenn es dem Betriebsrat eh schon bekannt ist, bringt es so auf den ersten Blick nicht viel wenn Du dich auch beschwerst. Ansonsten: Der Betriebsrat kann auch unauffällig aggieren und nicht preisgeben, wer ihm was gesagt hat. In Summe kommt es aber darauf an, wie so das Verhältnis "Chef <--> Betriebsrat <--> Mitarbeiter" ist und wie "unternehmensnah" der Betriebsrat ist.

vielleicht solltest du den ball am anfang etwas flacher halten................

Können ja. Ob das in der Probezeit schon sinnvoll ist ist aber eine andere Sache.