?darf der Betriebsrat so handeln und seiner BR-Mitglieder übergehen?

6 Antworten

Ich kenne es so, dass der Betriebsrat bei einer Beschwerde gemäß §85 BetrVG gemeinsam beschließt, ob die Beschwerde angenommen wird und an den Arbeitgeber geleitet wird. Ich sehe es nicht so, dass BR-Mitglieder aus der betroffenen Abteilung grundsätzlich als befangen gelten und daher nicht beteiligt werden dürfen. Im Gegenteil. Das BetrVG sieht ja ausdrücklich vor, dass der BR aus Mitgliedern der verschiedenen Bereiche des Betriebs bestehen soll, damit die ihre Erfehrungen aus dem betroffenen Bereich einbringen können.

Sollte ein BR-Mitglied dennoch mal der Anlass der Beschwerde gewesen sein, dann kann man zwar in Erwägung ziehen, ihn bei der Abstimmng über die Beschwerde auszuschließen, aber man sollte ihn doch auf jeden Fall vorher dazu anhören. So wie du es schilderst, ist es für mich zumindest kein guter Stil, euch erst nichts davon zu erzählen, sondern das erst über einen externen Coach auf den Teppich zu bringen.

Wenn dein Eindruck stimmt, dass über euch schon ein Urteil gebildet wurde, bevor Ihr überhaupt richtig zu Wort gekommen seid, würde ich an den BR appellieren, sich doch weniger nach der Frage "Wer ist Schuld?" zu orientieren sondern eher danach "Wie kriegen wir gemeinsam das Probem aus der Welt?"

Die Firma braucht möglicherweise weder Euch noch den BR.

Bei Beschwerden sollte der BR eingeschaltet werden. Wenn es zur Unternehmskultur gehört den BR zu übergeben, dann schafft man andere Strukturen, die jede Beteiligung des BRs ausschalten soll. Ihr solltet Euch mal fragen, wer die Azubis geimpft hat.

Auch solltet Ihr überlegen, ob Ihr zivilrechtlich gegen Verleumdungen vorgehen solltet. Und natürlich gem. StGB § 187 wegen Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten.

Verpast Ihr den Zeitpunkt werdet Ihr spätestens nach Ausbildungende der Azubis ausgetauscht. Unternehmen verjüngen ihr Personal durch Neustrukturierung. Dabei sind die Azubis rücksichtslos hilfswillig.

Guten Morgen,

Also um erstmal etwas Klarheit aus deinem wirren Text zu schöpfen: Du und deine Kollegin seid beide Betriebsratsmitglieder?

Wenn ja, dann ist das Vorgehen des Betriebsrats absolut okay wenn er euch in die Beratungen nicht mit einbezieht, denn ihr beide kommt in einen Interessenkonflikt weil ihr betroffene seid. Ich würde euch als Vorsitzender des BR immer bitten zu dem Thema die Sitzung zu verlassen um dann später Gespräche mit euch zu führen. Du kannst auch bei der gewerkschaft nachfragen oder bei einem Anwalt, das Handeln ist okay und richtig.

Wenn ein Coach Mobbing feststellt, dann kan ndas seine Richtigkeit haben.

Wenn Azubis sich beim Betriebsrat beschweren, dann ist es eine Aufgabe des Betriebsrats dieser Beschwerde nachzugehen, und dabei sind deine Kollegin und du als Mitarbeiterinnen zu werten.

Du kannst auch zum Vorsitzenden gehen und mit ihm sprechen, aber der wird es auch so sehen.

Auf alles andere in deinem text kann ich nicht eingehen da ich die wirkliche Situation nicht kenne oder einschätzen kann, zu wenig Details für diese Mobbingsache.

Wenn aber feststeht das ihr über andere lästert und kraftausdrücke benutzt, dann muss man darüber sprechen und es sollte auch Läösungen geben, denn sollte das echt so sein, dann verhaltenten sich die Lästermäuler sehr unkolligial.

Um eurer Wissensdefizit auszugleich was Betriebsrat angeht solltet ihr Semiare besuchen, die stehen jedem Mitglied nach §37 BetrVG zu.

Das ist sicherlich nicht die Antwort die du lesen wolltest, aber es ist die Antwort die man dir eigentlich nur geben kann.

DarkChoCho hat recht. Das ist eine Sache für den Betriebsrat. Der Vorsitzende soll sich Unterlagen (Beschwerden usw.) durchsehen und dann in einer Sitzung den Betriebsrat offiziell informieren. Er kann auch veranlassen, dass die Aktion mit dem Mediator unterbrochen wird, da sie offensichtlich nur auf ein Teilproblem der Betriebssituation eingeht.
Du und deine Kollegin sollen aber den anderen Mitarbeitern gegenüber nichts machen. Sonst wird das Ganze nur noch schlimmer.

Verleumdungen muss man nicht auf sich sitzen lassen. Die Richtigstellung ist euer gutes Recht. Aber nicht Gleiches mit Gleichem vergelten. Wenn ihr jetzt über die beiden Azubis herzieht, hilft das gar nichts. Tatsachen auf den Tisch legen. Das ist cool und wirkt.

Bin auch im BR :)

Ich würde mich auf jeden Fall an den Vorsitzenden wenden um ihm die Sache mal erkären. Am allerbesten wäre es ja wenn ihr auch alle mal zusammensetzt und darüber sprecht, ich finde es ist sehr wichtig , das Frieden und zusammenhalt im Gremium ist.

Allerdings habt ihr alle infos zu bekommen die es zu dem Thema gibt. es geht schliesslich um euren Ruf. in dem Fall auch wieder an den Vorsitzenden wenden!

dogit  27.03.2012, 05:18

Hi,

Allerdings habt ihr alle infos zu bekommen die es zu dem Thema gibt. es geht schliesslich um euren Ruf. in dem Fall auch wieder an den Vorsitzenden wenden!

Das stimmt nicht, die beiden sind betroffene und es kann zu einem Interessenkonflikt so wie auch zur Befangenheit kommen, daher ist es ratsam wenn der BRV die beiden aus den Beratungen ausschliesst, und vom Gesetz her kann er das auch.