Wo kann ich mich über einen Chef beschweren?

3 Antworten

Hier ist das Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitszeitgesetz)  und das Arbeitsgericht der Ansprechpartner.

Eine Kündigung sollte er mit Zeugen abgeben, durch den Gerichtsvollzieher überbringen lassen oder per Einwurfeinschreiben schicken. Beim Einwurfeinschreiben sollte ein Zeuge die Kündigung sehen bevor sie in den Umschlag kommt und sehen, dass sie bei der Post abgegeben wird. Wenn der Brief im Briefkasten des AG ist, gilt die Kündigung als zugestellt. Da kann der Chef löschen oder zerreißen was er will, es ändert nichts an der Kündigung.

Außerdem sollte Dein Kollege sich ans Arbeitsgericht wenden und den ihm zustehenden Urlaub einklagen. Bestimmt bekommt er auch keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertag. Auch das kann man einklagen.

Wie sieht es denn beim Mindestlohn aus? Wird wenigstens dieser bezahlt? Wenn nicht, auch einklagen.

Wenn die Arbeitszeitvorschriften missachtet werden. ist das an das Gewerbeaufsichtsamt zu melden. 

Der Zoll/ Abteilung Schwarzarbeit ist meiner Meinung nach ein guter Ansprechpartner. Man kann die Firma anonym melden. Sie kontrollieren, ob alles seine Ordnung hat und die Arbeitspapiere in Ordnung sind.