Ausbildung alleine wohnen?

3 Antworten

Wenn du verheiratet bist, dann seit ihr euch zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet und wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, dann würden deine Eltern im Regelfall eh aus der Unterhaltspflicht raus sein.

Hat deine Frau noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, dann würdest auch du erst einmal vorrangig für ihren Unterhalt zuständig sein, nur wenn du euren Unterhalt mit deinem Einkommen nicht decken könntest und sie das ihren Eltern nachweist, könnte dann die Unterhaltspflicht wieder auf ihre Eltern übergehen.

Was hast du denn an Brutto und Netto und was an Einkommen hat deine Frau an Brutto und Netto, sie müsste dann ja in einer Ausbildung und unter 25 min.das Kindergeld von derzeit 204 € bekommen, wenn sie von den Eltern nicht min.Unterhalt in dieser Höhe bekommt.

Wenn es sich bei deiner Frau um ihre duale Erstausbildung handelt, dann könnte sie bei der Agentur für Arbeit dann BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) beantragen, dazu findet man im Internet einen kostenlosen Rechner.

Würdet ihr euch dann mit eurem Einkommen erst einmal eine Wohnung leisten können und auch bekommen, könnte dann auf Grund deiner bereits abgeschlossenen Berufsausbildung zumindest theoretisch dann ein Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde bestehen.

Denn dann würdest du durch deine weitere Ausbildung keinen Anspruch mehr auf BAB - oder Bafög - haben, also auch dem Grunde nach nicht und deshalb könnte dann unter Umständen ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Dafür ist dann aber außer einem Mietvertrag auch noch ein Mindesteinkommen erforderlich und das beträgt min.80 % eures Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was euch bei vorliegen der Voraussetzungen ohne eigenes Einkommen vom Jobcenter an ALG - 2 ( Hartz - lV ) zustehen würde.

Bei einem Paar würden das derzeit min. 2 x 389 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt sein + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und von dieser Summe müsstet ihr dann min. 80 % mit eigenem Einkommen decken können.

Da du verheiratet bist, muss ja auch dein Lebenspartner für dich aufkommen. Da du außerdem 25 und in deiner zweiten Ausbildung bist, wobei die erste nicht abgebrochen wurde, bist du meines Erachtens weder zu Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt noch sind deine Eltern dir gegenüber verpflichtet.

Dein jüngeres Geschwisterkind sollte aber einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe überprüfen.

Besprecht das mal mit dem Jugendamt, die können euch bestimmt helfen und sagen, was für Unterstützungen ihr bekommen könntet.