In dem Bewährungsverfahren wegen Betrug was heißt das?

4 Antworten

Das bedeutet

1. Dass du wegen Betruges zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt wurdest. Diese Strafe ist jedoch zur Bewährung ausgesetzt, also bleibst du frei solange du dir in den nächsten Jahren keine weitere Straftat leistest.

2. Dass du zu einer weiteren Anhörung geladen wurdest.

DevilsCut 
Fragesteller
 13.07.2018, 15:56

Und warum eine neue Anhörung ?

ScharldeGohl  13.07.2018, 15:57

Keine Ahnung, hast du wieder was verbrochen?

DevilsCut 
Fragesteller
 13.07.2018, 15:58
@ScharldeGohl

Ist das jetzt eine neue Gerichtsverhandlung weil da steht es werden keine Beweismittel vorgelegt usw

Bitterkraut  13.07.2018, 16:02
@DevilsCut

Nein, das ist keine neue Gerichtsverhandlung. Gibt es denn ein neues Verfahren? Eine neue Anklage oder Urteil?

DevilsCut 
Fragesteller
 13.07.2018, 16:09
@DevilsCut

Da steht nur Einladung zu Anhörung wegen Betrug als verurteilter Anhörung geladen werden

ScharldeGohl  13.07.2018, 16:01

Es fehlen viel zu viele Infos, um wirklich etwas dazu sagen zu können. Hast du einen Anwalt den du fragen könntest?

Bitterkraut  13.07.2018, 16:03

Die Bewährungszeit dauert 4 Jahre. Haftstrafen über 2 Jahre können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, er hat also max. 2 Jahre auf 4 Jahre Bewährung bekommen.

archibaldesel  13.07.2018, 16:06

§ 56 (2) StGB

Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen.

Bei 4 Jahren gibt es keine Bewährung

ScharldeGohl  13.07.2018, 16:08

Jungs, es geht hier nicht um juristisch sattelfeste Beratung, sondern um Interpretation des Schriftstücks.

ScharldeGohl  13.07.2018, 16:10

Dann Ruf an oder geh einfach hin.

jurafragen  13.07.2018, 16:45

> Dass du wegen Betruges zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt wurdest

Da Haftstrafen über 2 Jahre nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, kann das so nicht sein. Viel eher geht es um eine Bewährungsfrist von 4 Jahren.

ScharldeGohl  13.07.2018, 17:43

ich wiederhole erneut, falls es unverständlich formuliert war: mir ging es hier nicht um eine juristisch sattelfeste Beratung, sondern um die Interpretation des Schriftstücks.

Man wid dir deine Bewährungsauflagen erklären. Du mußt auf jeden Fall hingehen.

Alternativ hat die Staatsanwaltschaft Widerruf beantragt, da gibts auch ne Anhörung. Mußt du selber wissen.

DevilsCut 
Fragesteller
 13.07.2018, 16:01

Heißt das jetzt muss in den. Knast

Bitterkraut  13.07.2018, 16:06
@DevilsCut

Nein. Jedenfalls nicht sofort.

Und solange du keine Infos rausgibst, können wir nicht viel sagen. Hast du Bewährungsauflagen nicht eingehalten? Bist du erneut straffällig geworden? Hast du einen Bewährungshelfer, dann wende dich an den mit dem Schrieb.

Eine 4 jährige Haftstrafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern muss zwingend abgesessen werden §56 (2) StGB. Du erzählst Märchen.

Bitterkraut  13.07.2018, 16:07

Nein, der drückt sich nur blöd aus. Die Bewährungszeit daurt 4 Jahre, nicht die Strafe. Also soundsoviel auf 4 Jahre hat er gekriegt, da bin ich sicher.

archibaldesel  13.07.2018, 17:29
@Bitterkraut

Wer nicht in der Lage ist, seine Frage korrekt zu formulieren, darf nicht mit Antworten rechnen, die zu seiner nichtgestellten Frage passen.

Shit in - Shit out

Das du ein neues Verfahren hast und deine Bewährung hinfällig geworden ist.

Bitterkraut  13.07.2018, 15:57

Nein.

Bitterkraut  13.07.2018, 16:00
@Bitterkraut

Bewährungswiderruf gibt eigentlich erst nach einem neuen Urteil.