Vorladung zu einer Anhörung
Habe einen Brief von der Polizei bekommen in dem steht das meine Anhörung zur ermittungssache ladendiebstahl xxxx ( das steht da zwar nicht aber meine 15 jährige Freundin War mit beteiligt ) erforderlich ist. Und dann noch das meine Mutter mich zu dem Termin begleiten soll. In dem Brief steht aber nicht drin ob ich als Zeuge oder Täter angehört werde ? Ausserdem ist die Sache 3 Monate her und der Termin zur Aussage ist nach meinem 14. Geburtstag. Was werde ich gefragt werden und kriege ich den Brief erst jetzt weil ich mit 13 ( als das alles geschah ) noch nicht strafbar War ? Ausserdem musste meine Freundin nach dieser Aktion strafgeld bezahlen aber ich hatte damals noch nichts von der Polizei gehört
9 Antworten
Mit dreizehn ist man noch nicht strafmündig!!! Deine Eltern haften für dich und müssen das im Falle einer Geldstrafe zahlen. Aber genügend Ärger bekommst du auf jeden Fall (und natürlich auch zu Recht)!!! Und wenn du deine "sogenannte"Freundin nicht verrätst bist du auch echt selbst schuld?!
Zu polizeivorladungen sollte man grundsätzlich nicht hingehen. Du bist nicht verpflichtet dazu und es wird auch von Anwälten empfohlen
Wahrscheinlich als Zeuge
Ich denke mal du wirst als Zeuge eingeladen. Deine Freundin hat ja nichts mit dir zu tun. Bzw. wenn du nichts gemacht hast, kann die Polizei dir nichts. Schnapp dir deine Mutter und geh einfach an den Termin. Mit freundlichen Grüßen karim.
Ich habe ja eigentlich nichts geklaut meine Freundin hat aber etwas in meine Tasche gesteckt als wir in der Umkleidekabine waren und als wir dann unsere Taschen ausleeren mussten kam aus meiner Tasche ja auch was raus aber vor den Polizisten hab ich nichts gesagt weil ich sie nicht verraten wollte
Aber als das alles vorgefallen ist War ich ja noch 13 Jahre alt ? Und was kriege ich für eine Strafe wenn ich als behelfer dran gekriegt werde
Aber als das alles vorgefallen ist War ich ja noch 13 Jahre alt ? Und was kriege ich für eine Strafe wenn ich als behelfer dran gekriegt werde
Was für eine Strafe weiss ich nicht, vielleicht eine Geldstrafe, das beste was du jedoch noch machen könntes ist mal im Laden vorbei zu gehen und dich kräftig nochmals entschuldigst. Vielleicht bringst du noch ein Geschenk mit. Deine Freundin sollte das gleiche tun. Denn so habt ihr die Chance dass euch der Laden nicht anzeigt, und ihr seid dann eigentlich von der Anschuldigung von der Polizei befreit.
Man sollte zuerst einmal wissen als was du Geladen bist Zeuge oder Beschuldigter im Strafverfahren? Man sollte grundsätzlich keiner Vorladung als Beschuldigter Folge leisten, es besteht keine Pflicht. Rechtsbeistand ist immer ratsam, wenn man bei der Polizei aussagt nur mit einem Anwalt zusammen,schnell ist was gesagt das du evtl gar nicht so meintest und die Betroffenen Ermittler freuen sich über jede Angabe. Ich rate dir generell zu dem Video des Düsseldorfer Strafverteidigers "sie haben das Recht zu schweigen" gibt es auf YouTube. Der Vortrag ist etwas länger aber aufjedenfall lohnenswert. Alles Gute
Edit : es muss aufgeführt sein zu was und als was du geladen wirst!
Ist aber nicht
Vor der Polizei keine Lügen erzählen! Sonst kriegen sie dich wegen Beihilfe dran. Ich denke zwar sowieso, dass sie dich wegen Beihilfe dran kriegen, weil du ihnen noch nichts gesagt hast. Vor den Polizisten die Katze aus dem Sack lassen. Mit freundlichen Grüßen karim