Vorladung zu einer Anhörung

9 Antworten

Mit dreizehn ist man noch nicht strafmündig!!! Deine Eltern haften für dich und müssen das im Falle einer Geldstrafe zahlen. Aber genügend Ärger bekommst du auf jeden Fall (und natürlich auch zu Recht)!!! Und wenn du deine "sogenannte"Freundin nicht verrätst bist du auch echt selbst schuld?!

Zu polizeivorladungen sollte man grundsätzlich nicht hingehen. Du bist nicht verpflichtet dazu und es wird auch von Anwälten empfohlen

Wahrscheinlich als Zeuge

Ich denke mal du wirst als Zeuge eingeladen. Deine Freundin hat ja nichts mit dir zu tun. Bzw. wenn du nichts gemacht hast, kann die Polizei dir nichts. Schnapp dir deine Mutter und geh einfach an den Termin. Mit freundlichen Grüßen karim.

Ich habe ja eigentlich nichts geklaut meine Freundin hat aber etwas in meine Tasche gesteckt als wir in der Umkleidekabine waren und als wir dann unsere Taschen ausleeren mussten kam aus meiner Tasche ja auch was raus aber vor den Polizisten hab ich nichts gesagt weil ich sie nicht verraten wollte

Vor der Polizei keine Lügen erzählen! Sonst kriegen sie dich wegen Beihilfe dran. Ich denke zwar sowieso, dass sie dich wegen Beihilfe dran kriegen, weil du ihnen noch nichts gesagt hast. Vor den Polizisten die Katze aus dem Sack lassen. Mit freundlichen Grüßen karim

@mistrnicki

Aber als das alles vorgefallen ist War ich ja noch 13 Jahre alt ? Und was kriege ich für eine Strafe wenn ich als behelfer dran gekriegt werde

@mistrnicki

Aber als das alles vorgefallen ist War ich ja noch 13 Jahre alt ? Und was kriege ich für eine Strafe wenn ich als behelfer dran gekriegt werde

Was für eine Strafe weiss ich nicht, vielleicht eine Geldstrafe, das beste was du jedoch noch machen könntes ist mal im Laden vorbei zu gehen und dich kräftig nochmals entschuldigst. Vielleicht bringst du noch ein Geschenk mit. Deine Freundin sollte das gleiche tun. Denn so habt ihr die Chance dass euch der Laden nicht anzeigt, und ihr seid dann eigentlich von der Anschuldigung von der Polizei befreit.

Man sollte zuerst einmal wissen als was du Geladen bist Zeuge oder Beschuldigter im Strafverfahren? Man sollte grundsätzlich keiner Vorladung als Beschuldigter Folge leisten, es besteht keine Pflicht. Rechtsbeistand ist immer ratsam, wenn man bei der Polizei aussagt nur mit einem Anwalt zusammen,schnell ist was gesagt das du evtl gar nicht so meintest und die Betroffenen Ermittler freuen sich über jede Angabe. Ich rate dir generell zu dem Video des Düsseldorfer Strafverteidigers "sie haben das Recht zu schweigen" gibt es auf YouTube. Der Vortrag ist etwas länger aber aufjedenfall lohnenswert. Alles Gute

Edit : es muss aufgeführt sein zu was und als was du geladen wirst!

@conixye

Ist aber nicht