Impressum? Bei einer Login-Seite?

3 Antworten

Das ist falsch. Ja, das Impressum muss ohne Hindernisse im ersten bzw. zweiten Level erreichbar sein. Ein Impressum ist u.a auch dann von Interesse wenn es z.B. um die Domain Thematik geht. Hast Du eine Domain, hast Du ein Impressum. Nur der Passwortschutz befreit Dich nicht von einem Imoressum. Du hast eine Webseite und eine Domain und somit hast Du auch ein Impressum sichtbar und für jeden zugänglich anzubringen,

Da gibt es leider keine Sonderlocken

GeneralAmnestie  17.09.2012, 18:21

Eine .de-Domain hat eh schon automatisch immer einen administrativen Ansprechpartner, der über die DENIC abrufbar ist. Ein Inhaber einer ausländischen TLD unterliegt hingegen nicht der deutschen Impressumspflicht.

Da du ja auch keinen öffentlichen Dienst anbietest würde ich sagen nein. Solange das Passwort natürlich nur an von dir ausgewählte Personen geht und sich nicht doch jeder einfach registrieren kann.

Jorgfried  17.09.2012, 17:04

sehe ich auch so

Das ist sehr umstritten. Manche sagen Ja und manche sagen Nein, da es dazu keine generelle einheitliche Erklärung gibt. Sicherlich kannst du nichts falsch machen wenn du ein Impressum erstellst. Gehe lieber auf Nummer sicher!

Kein Rechtsanwalt würde dich ermahnen, weil deine Webseite - die mit einem Passwort verschlüsselt ist - kein Impressum hat.

Wichtig ist noch, ob die Seite für private Zwecke verwendet wird oder nicht. Wenn für kommerzielle Zwecke oder ähnlichem brauchst du natürlich ein Impressum.

Lg JotDowner