Immobilie zusammen geerbt, Streit um den Preis. Was nun?
Hallo Zusammen, Ich habe eine Immobilie geerbt und möchte darin wohnen, meine 2 Miterben (Bruder, Schwester) wollen diese jedoch verkaufen (er hat auch schon einen Käufer für 200.000€). Lt Gutachten ist das Haus aber nur 100.000€ wert. Und viel mehr möchte ich dafür auch nicht ausgeben, da mir die Bank gesagt hat, dass ich sonst recht schlecht gestellt werde, was Zinsen betrifft.
Hatte eventuell schon jemand diesen Fall? Ich denke ohne meine Zustimmung können die beiden anderen ja nicht das gesamte Haus verkaufen (nur ihre Anteile, die bestimmt niemand kaufen wird). Eventuell hatte hier ja jemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, wie es dort ausgegangen ist?
Ich möchte hier keine Rechtsberatung, die werde ich Ende nächster Woche von einem Anwalt für Erbrecht bekommen. Ich bin nur so aufgebracht, weil auf einmal alles so schnell gehen muss, und ich mir gerne schon bisschen was zurecht legen möchte. Und ich werde mich auch nicht scheuen rechtliche Schritte im Notfall einzuleiten.
Danke, eure Sarah
5 Antworten
Zunächstmal wäre, wenn man einen Käufer zum doppelten des Verkehrswertes hat, stark zu empfehlen, den Kauf auch zuzustimmen. Allerdings ist bei einer doppelten Übertreuerung auch Vorsicht geboten, da der Kauf potentiell sittenwidrig sein kann. Insbesondere sollte man den Käufer hier nicht mehr den wahren Verkehrswert verheimlichen.
Rechtlich gesehen ist es so, das jeder Erbe eine Teilungsversteigerung durchführen lassen kann. In diesen Fall wird das Haus öffentlich versteigert. Die Erben, können wie jeder andere auch, dabei mitbieten. Der Erlös einer Teilungsversteigerung liegt dabei in der Regel unter dem, was man im freien Verkauf erzielen kann.
Wenn jemand für das Haus 200.000 EUR bietet, ist es das auch wert. Meint, die Miterben können von dir je 66.666,66 EUR eines markgerechten Kaufpreises verlangen oder Auflösung der Erbengemeinschaft betreiben und das Haus versteigern lassen.
G imager761
der "käufer" soll da vllt nur den preis hochtreiben. die beste möglichkeit wäre es das haus offiziell schätzen zu lassen. und die andren dann zu dem festgestellten preis auszuzahlen.
verkaufen geht aber auch nur wenn alle damit einverstanden sind.
ansosnten wird es eine teilungsversteigerung geben. die wird weniger bringen.
Muss nicht, wenn der Preistreiber dann auch dabei ist...
der "preistreiber" darf den preis dann auch zahlken. ob er will oder nicht.
das ist eine offizielle versteigerung dann
Ich kann aber ja auch die Versteigerung bis zu 2 Jahre verzögern, denke mal bis dahin ist der "Interessent" auch schon weg.
Miterben, d.h. nicht du hast das Haus geerbt, sondern ihr 3 gemeinsam, richtig? Damit bildet ihr eine gleichberechtigte Erbengemeinschaft und Entscheidungen, was mit dem Haus passieren soll, können auch nur gemeinsam getroffen werden. Da gibt es auch keine 2/3 Mehrheit sondern nur einstimmige Entscheidungen.
Wenn deine Geschwister verkaufen wollen- du nicht, dann können sie die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft beantragen, wenn ihr euch nicht einigen könnt. Dann kannst du bei diesem Verfahren als normaler Bieter auftreten und das Haus ersteigern- wenn du den Zuschlag bekommst. Der Erlös daraus wird dann auf die Erben, nach Abzug der Kosten aufgeteilt, d.h. du bekommst einen Teil des Kaufpreises wieder, bzw. musst nur den um deinen Erbteil verminderten Betrag auszahlen.
Evtl. bluffen deine Geschwister auch und wollen dich dazu bringen, mehr zu zahlen. Tja, oder es gibt tatsächlich jemanden, dem so an diesem Haus liegt, dass er das Doppelte zu zahlen bereit ist- was ziemlich merkwürdig klingt.
In einem Streitfall wird eine Immobilie normalerweise verkauft, da es fie einzige Möglichkeit ist aufzuteilen. ich versteh dich nicht ganz, der käufer würde das doppelte des wertes bezahlen? das ist doch gut?
Das Haus hat aber für mich einen emotianalen Wert, weil es mein Elternhaus ist. Ich möchte es nicht verkaufen.
Wie gesagt im Streitfall kann gerichtlich beschlossen werden dass es verkauft werden muss. Es besteht die möglichkeit dass du die anteile deiner miterben freikaufst, dann gehört das haus ganz dir und du kannst es behalten.
Das geht aber nur, wenn die anderen Erben damit einverstanden sind. wäre ich auch nicht, wenn ich mehr erzielen kann.