Austritt aus Erbengemeinschaft?

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Sie können das Grundstück nach aktuellem Wert von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schätzen lassen und sich ihren anteil von den Übrigen auszahlen lassen indem Sei Ihren Anteil an diese veräußern.

Lehnen die anderen ab, beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht die Aufhebung der Erbengemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung.

Das Wertfindungsprozedere ist das gleiche, bis auf die damit verbundene gemeinschaftliche Kostentragung.

Vom Meistgebot erhält jeder Erbe nach Abzug der Verfahrenskosten seinen Anteil ausgezahlt.

Ansteigern kann auch einer aus der Erbengemeinschaft ode mehrere gemeinsam, sofern der- oder diejenigen Meistbietende sind.

Der Klassiker, lass dich auszahlen. Du könntest auch andernfalls einfach drohen, dass Du jeglichem Verkauf widersprichst. Bei einer Erbengemeinschaft geht es nur einstimmig. Also kann Du den Querolanten spielen, bis man dich auszahlt. Musst Du halt etwas den "Ar***" miemen.

Austreten und Erbteil in Geld erhalten ohne Einigung geht nicht. Die Erbengemeinschaft muss sich also auseinandersetzen. Wenn das nicht freiwillig geschieht, bleiben dir nur rechtliche Mittel.