Immobilie möglichst günstig von einem Verwandten erwerben

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Eventuell kann die steuerliche Regelung von Familienmietverhältnissen angewendet werden. Hier gelten 50% der ortsüblichen Miete als steuerunschädlich, d.h., eine Miete, die mindestens 50% der ortsüblichen Miete beträgt, wird steuerlich akzeptiert. Bei Grundstücken würde in diesem Fall des Erbrechtes (!) das hier in Frage kommende Bewertungsverfahren nach Wertermittlungsverordnung in Frage kommen, also Verkehrswertermittlung. Dieser liegt an sich schon in aller Regel um ca. 20% unter dem Marktwert. Sofern der Beschenkte der Großtante hilfreich unter die Arme gegriffen hat, wofür sie ihn wohl beschenken will, reduziert dies den steuerlichen Bemessungswert. Mein Rat: Notarieller Vertrag, wo das exakt rechtssicher formuliert wird, damit die Finanzbehörden daran keinen Anstoss nehmen. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es immer, man muss sie nur suchen (lassen). Also: Steuerberater plus Notar!

Zu den übrigen Themen ist so gut wie alles gesagt. Allerdings weise ich auf folgendes hin:

Eine Stadtverwaltung oder Kommune benötigt "kein Vorkaufsrecht"!!! Die Verwaltung kann auch so vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

Wenn, aus städtebaulicher Sicht, vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden soll, so wird die Kommune es ausüben. Wie sollte ansonsten eine Gemeinde an ein notwendiges Grundstück kommen?

Bei jedem Kaufvertrag wird der Notar die Kommune darüber informieren.

Sollte es so sein, dass das Grundstück aus planerischen Gründen -Schulneubau, Stadtpark, Straßenbau etc- benötigt wird, wird die Kommune in den Kaufvertrag einsteigen.

kauf es normal, ob sie das geld von dir bekommt, steht ja noch woanders... weiß gar nicht ob grunderwerbssteuer anfällt, aber wenn kannst du die eh nicht umgehen, da schätzen sie auch, macht lieber nen reelen kaufpreis und zahl die grunderwerbs und fertig, bei nahen verwandten enfällt die, aber keine ahnung bei neffen

so haste keine schenkungs und anderen steuern

Wenn der Kaufpreis offensichtlich vom Verkehrswert abweicht (offensichtliches Missverhältnis) wird das Finanzamt miT Sicherheit ein Schätzwert zur Berechnung des Schenkungsteuer heranziehen. Die sind nicht blöd und merken, wenn der Kaaufpreis nur proforma ist und lediglich der Umgehung der Schenkungsteuer dient.

Da der Fiskus 3,5 % Grunderwerbssteuer haben will, ist es mit einem fiktiven Kaufpreis leider nicht getan. Wenn kein realistischer Kaufpreis vereinbart wird, greift eben doch für die Differenz die Schenkungssteuer. Die Großtante hat das Land ja sicher länger als 10 Jahre. Für sie fällt also keine Spekulationssteuer an. Das könnte dir aber später sehr leicht passieren, wenn du jetzt "sehr günstig" kaufst, und später wieder verkaufen willst.