Komplett Mehrfamilienhaus wir der als ein Objekt gezählt beim Finanzamt?

5 Antworten

Ein Objekt definiert sich als ein komplettes Gebäude, egal wieviel Wohnungen darin sind.

Die 3 Objekte Regelung allein hilft aber nicht um zu beurteilen, ob der Verkauf steuerfrei sein wird. Da muss man mehrere Punkte betrachten. Du solltest lieber einen Steuerberater fragen, nur bei ihm bekommst du verbindliche Auskunft. Die Sache ist etwas komplizierter als es erscheint.

ob der Verkaufsgewinn versteuert werden muss hat nichts mit der Anzahl zu tun , die Nutzung und die Haltedauer , und die einwertung des Verkäufers ist entscheidendend.

Nutzung : vermieted oder Selbst genutzt

Zeitraum zwischen Kauf /Fertigstellung und Verkauf - 10Jahre oder mehrSonderfall bei Selbstnutzung

Ist der Verkäufer ein gewerblicher Grundstückshändler oder nicht

hier kommt die drei Objekte Regel zum Ansatz.

grundsätzlich sollte man sich, so man nicht das Wissen hat, sich Fachkundigen Rat einholen, und nicht an der falschen Stelle Geld sparen wollen.

das kostet hinterher ein Vielfaches an Geld.

Bei einem Mehrfamilienhaus kommt es darauf an, wie es strukturiert ist.

Wenn es ein komplettes Mehrfamilienhaus ist, dann ist es nur ein Objekt.

Wenn das Mehrfamilienhaus aufgeteilt wurde (Aufteiler-Objekt mit Abgeschlossenheitsbescheinigung), dann sind es verschiedene Wohnungen und somit problematisch mit der 3-Objekt-Regel.

Ob ein Mehrfamilienhaus aufgeteilt wurde, siehst du an dem Grundbuchauszug.

Wenn es mehrere Grundbuchblätter zu dem Haus gibt, dann hat es verschiedene Objekte (Wohnungen)

Wenn es nur ein Grundbuchblatt gibt, dann ist es nur ein Objekt.

Das gleiche gilt es für Parkplätze zu beachten. Wenn die Parkplätze eigene Grundbuchblätter haben - und mit verkauft werden - dann zählt jedes Objekt einzeln gegen deine Objektgrenze.

Viele Grüsse,

Alexander vom vermietertagebuch.com

Soweit gnz gut zu gedanklich verkaufstechnisch steuerlichen Überlegung! - Nur kommt denn eigentlich ein Gewinn zustande?

@schelm1

Ich verstehe deine Frage nicht.

du solltest geld in einen steuerberater investieren.. bei soviel betongold lohnt das...-.

Zum Bauträgergeschäft gehört schon deutlich maeh als der Rat eines Steurberaters, der in aller Regel erst "Bilanz" zieht, wenn das letze Verkaufsjahr steuerlich erfaßt ist.

"Scherbenhaufen" sind nicht schön!

Nur wenn Sie Gewinn machen, zahlen Sei auch Steuern!

Viel glück!

Es scheint Ihr erstes Mal der Erfahrung zu werden!

Es hat schon so manchen Bauträger, nicht nur "blutige Anfänger", gegeben, der sich im Nachinein "in den Hintern hätte beißen können", weil er sein günstig vorhandenes Grundstück nicht ohne jedes Risko unbebaut verkauft hat!