Grundbucheintrag: Vorkaufsrecht löschen lassen wenn einer der vorkaufsberechtigten Eheleute verstorben ist?

3 Antworten

Hallo,

sind die Berechtigten nicht mehr zu ermitteln, dann kann der Notar ein Augebotsverfahren einleiten. Nach Fristablauf gilt die Zustimmung als erteilt.

ja klar geht

Natürlich kann das gelöscht werden