Immobielie in der Ehe kaufen allerdiengs alleine, geht das?

6 Antworten

Überhaupt kein Problem! Sie können an Immobilien kaufen, was immer Sie bezahlen können. Der exklusive Alleineintrag im Grundbuch ist für den alleine als Käufer auftretenden immer gesichert. Einzig, wenn Sie später mal verkaufen möchten, sieht das BGB im § 1365 in den dort beschriebenen Fällen die Zustimmung des Ehegatten vor - nicht beim Kauf!

domeczek 
Fragesteller
 24.07.2014, 20:42

Vielen Dank für Eure Antworten.

Klar geht es rechtlich, aber

wenn Ihr in der Zugewinngemeinschaft lebt, was sehr viele Eheleute tun, dann wird der "Zugewinn" bei einer Scheidung aufgeteilt. suche mal nach dem Begriff Zugewinnausgleich ... Solltest Du das Geld für die Wohnung vor Euer Hochzeit schon besessen habe so ist es aus dem Zugewinnausgleich nicht zu berücksichtigen. Ebenso gibt es Sonderregeln für Erben....

Außerdem gibt es etwas, dass Du nicht Dein ganzes Vermögen in die Inmobilie stecken darfst.

Ich vermute Du willst die Wohnung im Falle der Scheidung behalten. Dabei kann Dir dann eventuell der Zugewinnausgleich einen Strich durch die Rechnung machen...

Versuche eine kostenfreie / günstige Rechtberatung beim Fachanwalt oder z.B. bei der Verbraucherzentrale zu bekommen.

Alles andere ist ein Halbwissen und dass bringt Ihr höchstens etwas als Tendenz, ist aber nicht zielführend!

Ja klar geht das; wenn du genügend verdienst oder genügend Geld besitzt um dir das leisten zu können, ist das überhaupt kein Problem. Mein Mann und ich haben beide auch noch eine Eigentumswohnung als kapital Anlage. Die Wohnungen sind zwar im gleiche Gebäude, aber der eine gehört ihm, die andere mir 😊.

wenn ihr Gütertrennung habt, geht das. Sonst nicht.

cvksat  24.07.2014, 16:45

Na ja, wenn ihr kein Gütertrennung habt hat es eh kein Sinn alleine eine Wohnung zu kaufen 😚!

Ronox  24.07.2014, 16:59
@cvksat

Wieso sollte es in diesem Fall keinen Sinn machen? Wer hat schon gerne nur einen Miteigentumsanteil an einer Wohnung?

Ronox  24.07.2014, 16:58

Das geht natürlich auch außerhalb des Güterstandes der Gütertrennung.