im Resturlaub neue Stelle beginnen?

2 Antworten

Du musst warten.

Es gibt den § 8 Bundesurlaubsgesetz. Darin steht:

"Während des Urlaubs darf der AN keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten".

Urlaub soll ja der Erholung dienen und nicht dazu, dass AN sich während dieser Zeit bei anderen AG noch etwas "dazuverdienen".

Ich würde schon anfangen. Was soll schon passieren? Gekündigt ist ja schon. Im BUrlG steht was anderes, aber das hat nur Auswirkung auf das bestehende Arbeitsverhältnis und den Zweck, dass man nicht während des Urlaubs einen Zweitjob ausübt. Strafbar ist es auch nicht.