Befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende des Monats aus aber Verweigerung des Resturlaubs?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bei befristeten Arbeitsverhältnisse hat der Mitarbeiter die gleichen Rechte, was den Urlaubsanspruch betrifft, wie jeder anderer Mitarbeiter in der Firma. Der Resturlaub vom vorausgegangenen Jahr muß in der Regel bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres genommen werden, sonst verfällt er.

Wenn der Arbeitgeber die Gewährung eines Urlaubes verweigert, kann man diese mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung durch das Arbeitsgericht durchsetzen. Fragt sich aber, ob diese Maßnahme Sinn hat, wenn: die Möglichkeit auf einer weiteren Beschäftigung besteht, oder wenn dem Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis noch nicht ausgehändigt wurde...

Was dein Bekannter machen kann/könnte: er kann den Antrag auf Urlaub schriftlich stellen, per Einschreiben mit Rückschein, dann muß sich sein Chef dazu äußern...

Wenn das Schreiben ohne Antwort bleibt, dann kann er einen Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) einschalten... kann er ohne das Schreiben auch...

Gruß, Emmy

DerCAM  22.10.2011, 03:38

Genau so ist es. DH!

emily2001  22.10.2011, 11:21
@DerCAM

Danke!

Emmy

Wenn dein Arbeitgeber dir deine Urlaub verweigert (aus betrieblichen Gründen), dann muss er Ihn dir mit dem Ausscheiden aus dem Unternehme abgelten.

Wäre das keine Option für dich?

slideagain 
Fragesteller
 22.03.2012, 08:18

Für mich ohnehin nicht, für meinen Kollegen auch nicht mehr, der ist schon lange nicht mehr im Unternehmen.

Die Einarbeitung eines Nachfolgers ist kein zwingender Grund Urlaubsansprüche zu verweigern. Der AG muss den Nachfolger entsprechend rechtzeitig einstellen. Betriebswirtschaftliche Begründungen gibt es da nicht. Da entsprechende Mehrkosten zählen zu den Risiken des Unternehmers.

Ob sich da noch irgend welche grossen Dinge, da wg. einer Woche, noch lohnen ???

Ob die Einarbeitung deines Nachfolgers durch dich ein die Urlaubsverweigerung rechtfertigendes betriebliches Interesse darstellt oder ob das auch ein Kollege machen kann, obliegt nicht deiner Entscheidungsgewalt. Tatsache ist nun einmal, das dein Arbeitgeber es so sieht und die Einarbeitung deines Nachfolgers durch dich fuer erforderlich haelt. Dies kannst du nun so hinnehmen oder gerichtlich ueperpruefen lassen. Bis dahin ist der Urlaub nicht genehmigt und darf somit auch nicht angetreten werden.

Du haettest den Urlaub doch auch schon frueher nehmen koennen. Dann waere die jetzt von dir beklagte Situation erst gar nicht entstanden. Warum hast du das nicht gemacht?

slideagain 
Fragesteller
 22.10.2011, 12:16

Es geht hier um meinen Kollegen und nicht um mich. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.... dass ein überwiegendes Interesse seitens der Firma nicht besteht habe ich bereits recherchiert und ist keine Jux-Idee von mir.

DerCAM  22.10.2011, 15:39
@slideagain

Fuer die von dir gestellte Frage ist es voellig unerheblich, ob es nun um dich oder um irgend einen Kumpel oder Kollegen geht. Dann obliegt es eben nicht der Entscheidungsgewalt des Kumpels oder des Kollegen und von dem, was du (von mir aus auch im Interesse deines Kumpels oder Kollegen) recherchiert hast, hast du uns ja nur das subjektive Ergebnis aus deiner Sicht mitgeteilt. Ob diese aber auch einer objektiven Betrachtung standhalten wird, koennen wir mangels entsprechender Informationen nicht beurteilen (dass da noch einer ist, der das aus deiner Sicht heraus machen koennte, reicht natuerlich nicht aus).

Der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass der Urlaub ausgezahlt wird, bei einer dringenden betrieblichen Notwendigkeit. Das muss er aber nachweisen. Ich würde den Betriebsrat konsultieren.

slideagain 
Fragesteller
 21.10.2011, 10:12

Wir haben leider keinen BR !