Im Mietvertrag als Mitbewohner aufgeführt besteht Bindung zum Vertrag?

3 Antworten

Du bist als Mieter Deines Mieters eingetragen. Natuerlich bist Du an den Vertrag gebunden. Du musst auch eine Kuendigung schreiben, wenn Du wieder gehst.

Das gibt es im Mietrecht nicht, dass ein Mitbewohner den Mietvertrag als "Mitbewohner" unterschreibt.

  1. Variante: Der Hauptmieter unterschreibt den MV und nennt dem Vermieter einen Mitbewohner, der als Lebenspartner des Hauptmieters in der Wohnung lebt. Hier muss keine Kündigung gegenüber dem Vermieter erfolgen, wenn dieser "Lebenspartner" nicht mehr mit dem Hauptmieter zusammen wohnen will.

  2. Variante: Der Hauptmieter nennt dem Vermieter den "Mitbewohner" als Untermieter. Der Untermieter muss gegenüber dem Vermieter nicht kündigen, weil er mit dem Vermieter der Wohnung keinen MV hat sondern mit dem Hauptmieter.

  3. Variante: Der Hauptmieter 1 und der "Mitbewohner" als Hauptmieter 2 unterschreiben den Mietvertrag, dann kann der Vertrag nur beendet werden wenn eine Partei (Vermieterpartei oder Mieterpartei hier 2 Hauptmieter) rechtswirksam den Vertrag durch Kündigung beenden oder beide Parteien den MV einvernehmlich auflösen.

Wenn du im Mietvertrag namentlich mit aufgeführt bist, bist du entweder mit dem / der anderen zusammen Hauptmieter oder halt Untermieter des / der anderen.Man ist an jeden Vertrag gebunden, den man unterschrieben hat.

WalterSpalter 
Fragesteller
 05.11.2013, 15:27

Danke für die schnelle Antwort !

Es geht nämlich darum, das ich ausziehen möchte. Und als ich mit dem Vermieter gesprochen habe teilte er mir mit das für mich keine Kündigungsfrist besteht die Frist besteht nur wenn die Wohnung aufgelöst wird und ich muss das mit meinen aderen Mitbewohnern regeln und er setzt für einen Nachmieter einfach einen neuen Vertrag auf, jedoch kam mir das alles etwas komisch vor.