Im Kfz-Kaufvertrag "im IST-Zustand akzeptiert"?
hallo,
Ich möchte als Privatmann einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufen.
IN den Kaufvertrag hat dieser Händisch ergänzt
"Besichtigt und Probe gefahren und wird im IST Zustand akzeptiert "
Kann ich mit dieser Formulierung irgendwelche Gewährleistungsansprüche verlieren? Oder gibt es sonstige Nachteile?
Bin weder Kfz Fachmann noch Jurist... Auto sieht soweit für mich als Laie ok aus
Danke für eure Beurteilung
5 Antworten
Nein das ist Üblich und heißt das er so verkauft wird wie er jetzt ist, die Gewährleistung berührt das nicht, da er Händler ist.
Das bedeutet nur, dass der Händler nichts mehr an dem Wagen macht. Keine Reinigung, kein Austausch der Felgen, keine Motorwäsche, keine Lackaufbereitung oder was manche da noch so alles in Auftrag geben.
Das ist das Standard-Gewäsch aus jedem Gebrauchtwagenvertrag, den man über einen Händler kauft. Eine normale Gewährleistungsgarantie hast du trotzdem. Es gibt schließlich auch Fehler, die man nicht auf den ersten Blick sieht.
Ist aus meiner Sicht identisch mit - gekauft wie gesehen -
http://www.jurarat.de/gekauft-wie-gesehen-aus-rechtlicher-hinsicht
Bei jedem Händler hast Du auch "Gebrauchtwagengarantie"! (Verhandlungssache) Der ADAC berät Dich gerne darüber!
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung und für die muss der Kunde extra zahlen. Entweder durch einen erhöhten Endpreis oder durch den separaten Abschluss einer optionalen Gebrauchtwagengarantie-Versicherung.
Was es im Normalfall immer gibt, ist die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Aber all das hat nichts damit zu tun, was dort steht.