Ist der KFZ Händler verpflichtet den Kaufvertrag aufzuheben?
Hallo ich habe mir vor nem halben Jahr ein Gebrauchtwagen gekauft. Vor Kurzem habe ich mich von meiner Partnerin getrennt.Diese hat den Kaufvertrag und das Auto mitgenommen. Um rechtlich etwas in der Hand zu haben wollte ich eine Kopie vom Kaufvertrag vom Händler. Aber der hat den Vertrag nicht mehr. Hab mal gehört das er verpflichtet ist die Unterlagen Jahre lang zwecks Steuerprüfung etc aufzuheben.. Stimmt das ?
ich Danke euch für alle hilfreichen Antworten.
6 Antworten
Hat er den Wagen als Händler oder im Auftrag verkauft?
Als Händler
Aufbewahrungsfristen ca 10 Jahre,
Allerdings muß er diesen Dir nicht zur Verfügung stellen den als archiviert muß man sowas unter Umständen recht aufwendig aus dem Archiv heraussuchen. Wenn du ihm Kohle als Kostenerstattung anbieten würdest den Suchaufwand zu Finanzieren ist das was anderes und der könnte durchaus bereit sein dann erst Tätig zu werden.
Schonmal Überlegt ?
Wer steht denn im Kaufvertrag ? Auf wen ist die Rechnung ausgestellt ?
Wenn du im Kaufvertrag stehst, muss dir der Händler auf Wunsch eine Kopie geben. Notfalls auch gegen Bezahlung.
"Der hat den Vertrag nicht mehr" - Wäre doch ein Tipp an das Finanzamt wert.
Er ist verpflichtet den Kaufvertrag mindestens 10 Jahre zu archivieren.
aufbewahrungsfrist müssten auch für ihn 10 Jahre sein