Autohändler verklagt Privatmann?
Ich habe einen 35 Jahre alten VW Bus (nicht restauriert, normaler Gebraucht Zustand) einem Händler zur VERMITTLUNG überlassen.
Nach einiger Zeit kam der Händler übergab mir den vereinbarten Preis und schrieb lediglich eine Quittung über den Betrag aus die ich quittierte.
14 Tage später kommt ein Schreiben vom Anwalt das der Keilriemen gerissen ist und es dadurch zu einem Motorschaden kam, ich soll Nachbessern bzw. knapp 4000 Euro bezahlen.
Anmerkung: 1.wenn der Keilriemen reisst leuchtet ein rotes Lämpchen bei den T2 Bus auf und ROT heisst bekanntlich stehenbleiben. Wenn der Kunde des Händlers weiterfährt ist es meines Erachtens sein Verschulden. 2. Bevor ein Händler ein 35 Jahre altes Fahrzeug verkauft hat er meines Erachtens die Pflicht das Fahrzeug trotz neuen Hauptuntersuchung auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Dadurch das er mir nur eine Quittung gegeben hat und nie ein Kaufvertrag von meiner Seite mit irgendwem geschlossen wurde unterstellt er mir ich hätte ihm Gewährleistung zu geben da kein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen wurde.
Das ganze liest sich ein Richter durch und gibt dem erst einmal Recht und lässt die Klage zu und unterstellt mir schlechte Aussicht auf Erfolg.
Bin ich im falschen Film?
Wird man so von Händlern abgezogen?
Kennt ihr vergleichbare Urteile? Bitte um euren Rat.
4 Antworten
So wie sich das liest, bis du auf die "Kommissionsmasche" reingefallen.
Der Händler verkauft das Fahrzeug in deinem Namen als Privatverkauf. Wenn er unseriös ist neppt er den Käufer und den alten Besitzer.
Beim Käufer wird der Eindruck erweckt, das er beim Händler kauft (gewerblich) und ihm deswegen zu mindestens die gesetzliche Gewährleistung zusteht.
Der Verkäufer denkt wiederum, dass der Händler auf eigene Rechnung das Fahrzeug verkauft und dafür eine Vermittlungsprovision einbehält und der VK damit kein Risiko hat.
Irrtum!
In Wirklichkeit kommt es hier zu einem privaten Kaufvertrag zwischen Käufer und Eigentümer. Schließt ein privater Verkäufer jedoch die Gewährleistung nicht vertraglich aus, hat er diese zu gewähren. Dumm gelaufen.
Der einzige Gewinner ist der Händler.
Er braucht keine Gewährleistung zu geben, da er nicht der Verkäufer ist. Er ist nicht Vertragspartner und haftet daher nicht. Er hat aber ein ordentliches Sümmchen ohne jegliches Risiko verdient.
Ich wette in deinem Kaufvertrag stehstt du als Verkäufer drin.
Das einzige was unlogisch ist, du müsstest doch mit dem Händler etwas vertraglich vereinbart haben (also etwas Unterschrieben haben) was in legitimiert dieses Fahrzeug in deinem Namen verkaufen zu dürfen.
Sollte dies nicht so sein, könnte die winzige Chance bestehen, dass der Vertrag unwirksam ist und damit alles rückabzuwickeln ist.
Du müsstest nachweisen können dass du davon nichts wusstest. Du kannst ja nichts dafür dass der Keilriemen reisst.
Hatte das gleiche Problem mit einem 17 Jahre alten Polo.
Da müsste ich selber alles machen lassen (u.a. Den Keilriemen weil ich das Auto ohne Garantie gekauft hab)
War ja auch okay. Hab das zwar über einen Händler gekauft aber eben ohne Garantie.
Ich denke mal dass der Verkäufer sich das Auto anschauen muss bevor er das verkauft. Du kannst davon ja nichts wissen.
Ich würde erstmal Einspruch einlegen und die sollen dir nachweisen dass das bewusst so verkauft wurde.
Ich bin zwar kein Kfz-Techniker, aber der Keilriemen kann keinen Motorschaden verursachen. Du meinst sicher den Zahnriemen. Der kann bei einem alten Auto durchaus reißen. Da das nicht vorherzusehen ist, fällt es auch nicht unter die gesetzliche Gewährleistung.
Außerdem, was machst du für komische Verträge mit dem Händler. Nur Quittung geht ja schon mal gar nicht.
Was hast du denn für einen Vertrag mit dem Händler geschlossen?
Auf Kommission verkaufen? Vermittlungsauftrag? Wer hat überhaupt das Fahrzeug gekauft?
Hast du im Kaufvertrag explizit jegliche Gewährleistung ausgeschlossen?