Was passiert vor Gericht?

7 Antworten

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Du wirst reingerufen, dann zu Deinen Personalien befragt, dann wirst Du über Deine Wahrheitspflicht belehrt und kannst dann erst mal frei das erzählen, was Du von dem Vorfall noch weißt. Danach wirst Du erst vom Richter, dann vom Staatsanwalt und zuletzt vom Rechtsanwalt und/oder Angeklagten befragt. Dabei wird Dir ggf. auch noch mal aus Deiner Aussage bei der Polizei vorgelesen, wenn Du Dich nicht mehr genau erinnern kannst oder sich Widersprüche ergeben.

Und danach kannst Du wieder gehen, wenn man Dich nicht vorsichtshalber für weitere Nachfragen noch dabehalten will. Bei einer Verhandlung gegen Volljährige kannst Du, bei einer Verhandlung gegen Minderjährige mußt Du nach Deiner Aussage gehen.

keine Bange, das ist nicht schlimm.

Du wartest, bis Du aufgerufen wirst. Drin werden Deine Personalien abgefragt und dann stellt Dir der Richter Fragen. Du musst nur wahrheitsgemäß antworten. Möglicherweise wirst Du vereidigt, kann aber auch sein, das darauf verzichtet wird.

Du wirst nicht vernommen, Du sagst nur als Zeuge aus. Wenn Du als Zeuge nicht mehr benötigt wirst, kannst Du nach Deiner Aussage normalerweise wieder nach Hause gehen.

Als Schöffe muß ich noch die Selbstverständlichkeit hinzufügen, dass Du natürlich die Wahrheit sagen musst. Das bedeutet aber nicht nur, dass Du nicht lügen darftst, sondern auch, dass Du alles erzählen musst, als nichts weglassen oder interpretieren darfst. Wenn Du unsicher bist oder Dich nicht erinnern kannst, musst Du das dem Richter mitteilen. Sollte der Beschuldigte/Angeklagte ein Verwandter (Ehemann/Ehefrau) sein, kannst Du u.U. ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen. Arzt oder Priester wirst Du nicht sein, die dürfen schon aus beruflichen Gründen die Aussage verweigern. Auch wenn Du nicht vereidigt wirst, kann eine Falschaussage schwere Folgen für Dich haben. Du wirst auch nach Deinen Auslagen gefragt. Also nach dem was Du durch die Ladung an Lohnausfällen hattest und an Fahrkosten aufwenden musstest. Diese werden Dir in einem angemessenen Rahmen erstattet. Das kannst Du dann entweder sofort bei der Gerichtskasse in Bar oder auch auf den Postwege erstattet bekommen. Solltest Du unerwartet krank sein, bist Du zur förmlichen Absage verpflichtet. D.h. Du musst das Gericht persönlich und mit Attest informieren und zwar vor Beginn der Sitzung. Ein schichter Schnupfen wird aber vor Gericht nicht akzeptiert. LG Westi.

also so wie es im fernsehen immer präsentiert wird ist es auf jedenfall nicht, wenn du nur als zeuge geladen bist, (so war es zumindest bei mir) bin ich rein gegangen zu einem richter in einem raum mit tisch und seinem papierkram.. dann wurden mir fragen zu meiner person gestellt ob meine angaben denn alle richtig seien, dann kommt die vereidigung und dann wurden mir fragen zum Tag X gestellt, die habe ich aus meiner sicht beantwortet, zB was vorgefallen war.. nach meiner zeugenaussage durfte ich dann gehen... is alles ganz locker in meinem augen, wobei es immer auf die straftat ankommt ;) also mach dir keinen druck, du bist schließlich nicht der der angeklagt ist

Naja geht halt um Todschlag also nicht so harmloses ding... geht ja eigentlich nur darum woher ich den/die angeklagte kenne und lauter son Zeugs. Denk ich mir zumindest weil dabei war ich ja nicht. Alos so wie sich das in der Ladung angehört hat ist das in nem richtigen Gerichtssaal wo der/die Angeklagte auch anwesend sind. Aber denke für die Antwort :)

Werde ich rein gerufen?

Du musst draussen vor der Tür warten und wirst reingerufen.

Was passiert wenn ich drin bin?

Du setzt Dich in die Zeugenbank und wirst befragt.

Darf ich nach meiner Vernehmung gleich wieder gehen?

Darfst Du.

Wer stellt mir Fragen?

Der Richter und/oder der Staatsanwalt und/oder der Rechtsanwalt des Beschuldigten.