IGM Unfallversicherung?

5 Antworten

Mit dem Gewerkschaftsbeitrag zahlst du in eine private Freizeit-Unfallversicherung ein. Diese ergänzt somit die gesetzliche Unfallversicherung.

Stellt sich nach Ablauf eines Jahres heraus, dass du einen Dauerschaden erlitten hast, wirst du eine Entschädigung nach der Invaliditätsstaffel der Unfallversicherung erhalten.

Voraussetzung ist natürlich auch, dass dieser Unfall dem Versicherer ZEITNAH gemeldet wird.

Ein Freizeitunfall führt allerdings NIE zu einer Berufskrankheit.

skyline2009 
Fragesteller
 28.08.2016, 11:56

ist schon Haare raufend wen man bedenkt das man 31 Jahre lang auf den Bau geschleppt hat und sich den Rücken kaputt gemacht hat und dann passiert dieses nach der Arbeit. 

DerHans  28.08.2016, 12:08
@skyline2009

Dann sei froh, dass dieser Unfall wenigstens über die Freizeitunfallversicherung gedeckt ist.

Ein Dauerschaden muss nach 12 Monaten durch den Versicherer begutachtet werden.

Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls zahlt die IG Metall eine einmalige Entschädigung bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens jedoch 51,13 Euro pro Krankenhaustag.

Also du bekommst für 4 Tage geld.

Mir ist nicht bekannt,  bzw.  Wäre es mir vollkommen neu,  dass eine Gewerkschaft für seine Mitglieder eine Unfallversicherung bereit stellt.  Falls nicht eine private Unfallversicherung deinerseits abgeschlossen wurde,  ist der Unfall rein privater Natur und über keinen anderen Träger ausser einer privaten Unfallversicherung und der Krankenkasse abgesichert.  Ob in deinem Fall bereits eine Berufskrankheit ursächlich war oder zumindest Einfluss besteht prüft die zuständige Berufsgenossenschaft auf Antrag. Das könnte jedoch wiederum ein Nachteil bei der privaten Unfallversicherung bedeuten da eine Krankheit bereits vorhanden war. Besonders bei älteren billig Unfallversicherung kann das viele 10.000 Euro Leistung kosten.

DerHans  28.08.2016, 12:40

Ich weiß nicht, ob das bei allen Gewerkschaften so ist. Jedenfalls für die IGM gilt das so.

Für eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 9 SGB VII) müsste man erstmal wissen, welche Einwirkung aus dem Berufsleben du für die Erkrankung verantwortlich machst. Nur die Berufsbezeichnung ist nicht hilfreich. Das kann auch in einem früheren Beruf sein.

Chemikalien, die auf Nerven wirken wären denkbar oder auch mechanische Einwirkungen wie etwa starke Vibrationen am ganzen Körper. 

Der frische Unfall allein, hat nichts mit einer evtl BK zu tun.