Ist man auf dem Weg zur Arbeit bei einer Stauumfahrung noch von der BG versichert?
Mal angenommen auf dem Weg zur Arbeit ist regelmäßig Stau und man fährt deshalb nicht den kürzesten Weg sondern macht einen kleinen Umweg.
Wenn dann bei dieser Stauumfahrung mal ein Unfall passiert, ist das dann noch ein Wegeunfall der von der BG abgesichert ist?
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, man muss nicht den kürzesten Weg nehmen, wenn es einen schnelleren gibt.
Hoi.
Ja, solange es auch weiterhin der direkte Weg bleibt, besteht auch weiter Versicherungsschutz.
"Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:
- um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
- bei Fahrgemeinschaften
- bei Umleitungen
- weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann "
http://www.dguv.de/de/versicherung/wegeunfaelle/index.jsp
Ciao Loki
Ja, ist es.