Streikrecht bei Azubis?

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Der Unterschied, ob Du in der IGM bist oder nicht, liegt darin:

Wer in der IG-Metall ist, bekommt Streikgeld

Wer nicht in der IGM ist, bekommt an diesem Tag kein Geld, außer er nimmt seinen Urlaub dafür.

Jeder Mitarbeiter darf streiken - Auch Azubis. (Leiharbeiter müssen auch nicht arbeiten, können dann aber in einem anderen Betrieb eingesetzt werden)

Mitglieder der IGM erhallten, wenn es sich um einen richtigen Streik handelt, Streikgeld, da der Arbeitgeber während eines Streiks natürlich nichts zahlt. Bei Warnstreiks wird kein Streikgeld gezahlt.

Woher dieser Aberglaube stammt, Azubis dürften nicht streiken, würde mich auch mal interessieren. Der Tarifvertrag für Azubis ist übrigens auch der selbe, die Azubivergütung steht auch im ganz normalen Tarifvertrag. Um noch auf die erste Antwort einzugehen: Ja, Azubis dürfen zur Erhalltung des Betriebes eingesetzt werden. Wenn deine Fabrik brennt oder bei 90% Krankenstand, also wenn der Arbeitgeber wirklich gar keine andere Option mehr hat. Bei einem Streik könnte er sich aber als letzte Option einfach mit der Gewerkschaft einigen, Problem wäre gelöst - Azubis dürfen daher nicht zum Streikbrechen eingesetzt werden.

So hat mich die IGM vor einem Streik mal informiert.

Kam leider zu spät für die hilfreichste Antwort, aber

Wenn deine Fabrik brennt

wäre eher die Feuerwehr das Mittel der Wahl und

bei 90% Krankenstand

wird bei unserer Mitarbeiterzahl schwierig. a) können wir (100 Azubis) nicht 20.000 Leute ersetzen. b) Es geht um sicherheitstechnische und -kritische Fragen, deshalb wird uns der AG nicht einsetzen wollen. Mal abgesehen von den Schulungen, die wir alle vorher bräuchten. Und schlussendlich c) es steht zumindest in meinem Vertrag drin, dass ich nur Arbeit verrichten darf, die dem Zwecke der Ausbildung dient, sprich einen Lerneffekt beinhaltet.

Man kann, also Bespiel, mal 20 Elektroniken flaschen, meinetwegen 50. Oder auch mal die anderen kleinen Dinge erledigen, die eben so anfallen. Das alles kann man MAL machen. Aber sobald der Lerneffekt dahin ist, dürfen wir nicht mehr tätig werden. Da hilft auch keine Regelung der IGM. Wir sind nicht dafür zuständig, zu sorgen, dass unsere Produktion weiterläuft o. ä., selbst wenn 98% krank sind und auch noch der Papst kommt.

ein Azubi darf ciht streiken, denn er hat einen speziellen Tarifvertrag und unterliegt deshalb nie der streikenden Arbeitnehmervertretung. Generell dürfen nur die Mitarbeiter streiken, die in der Gewerkschaft sind. alle anderen dürfen nciht streiken

Möööööp, leider falsch. Eine Nachfrage bei der IG Metall ergab, dass ein Streikrecht existiert und > speziellen Tarifvertrag

trifft natürlich auch nicht zu, die haben genau denselben. das mit der gewerkschaft stimmt auch nicht, ein streikrecht hat jeder, sogar leiharbeiter.

@P1504

aus der streikkasse werdn nur die bezahlt, die auch gewerkschaftsbeiträge bezahlen, sonst würe ja keine rmehr eintreten, wenn er die selben rechte hätte. En neuer tarifvertrag gilt nicht immer für alle sondern oft nurr für die Mitglieder der tarivpartner (AG Verband und AN Verband) also vorsicht mit verallgemeinerungen.

@tapri

Vorsicht mit Halbwissen! Mein AG ist in keinem Verband, trotzdem gelten bei uns die Regelungen der Tarifpartner!

die auch gewerkschaftsbeiträge bezahlen

Da gehöre ich dazu!!

NEIN, AZUBIS haben kein Streikrecht, weil sie eine Sonderstellung im Arbeitsvetragsrecht einnehmen. Sie dürfen sogar zu arbeiten zum Erhalt des Geschäftsbetriebs herangenommen werden.

Möööööp, leider falsch. Eine Nachfrage bei der IG Metall ergab, dass ein Streikrecht existiert und > Sie dürfen sogar zu arbeiten zum Erhalt des Geschäftsbetriebs herangenommen werden. trifft natürlich auch nicht zu, genau dafür sind AZUBIS (!) nämlich nciht da. oder willst du dass deine karre gegen die wand fährt, weil ich eine elektrische lenkung falsch zusammengeschustert hab? wer nix weiß sollte kein unwissen verbreiten. Beides wurde bereit 1984, ich glaube vom BAG festgelegt.