Einweisung auf Maschinen

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Der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte muss für eine ausreichende Einweisung / Unterweisung sorgen. 

Wenn er mit der Einweisung / Unterweisung jemanden beauftragt, dem das nötige Wissen fehlt, dann ist der Arbeitgeber / Vorgesetzte verantwortlich, wenn aufgrund der fehlerhaften Einweisung etwas passiert.

eine Einweisung  zu erhalten,heisst nicht das kein Unfall passieren kann,das wär schön

pantilo 
Fragesteller
 24.05.2015, 21:42

Ja, der Satz ist vielleicht zu lang... :-) Ich meine wenn ein Nicht-Fachmann die Einweisung nur weiter gibt, der sie von einem Fachmann bekommen hat und die Person einen Unfall baut der nicht von einem Fachmann eingewiesen wurde.

marlies286  24.05.2015, 21:45
@pantilo

wer soll denn schuld sein,keiner,denn es passieren immer unfälle,schau mal ich habe einen Führerschein,soll ich meinen Fahrlehrer die schuld geben ,wenn ich einen Unfall baue,nein.das hat nichts mit der Person zutun,die die Einweisung gegeben hat,die eingewiesene Person hätte ja sagen können,ich habe das nicht kapiert

Wenn Du einen anderen nach bestem Wissen eigewiesen hast kannst Du bei einem Unfall desjenigen nicht haftbar gemacht werden. Es sei denn Du hast bewusst was Falsches gesagt um ihm zu schaden. Dann wäre das Vorsatz.

Kommt auf die Zusammenhänge an. Normalerweise darf nur der " Weisungsberechtigte " neuen Mitarbeitern anweisen und anordnen zur Maschinenarbeit. Und bei reinen "Anlernkräften" bleibt es auch Obachtungsunterlegen des "Weisungsberechtigten". DAS kann nicht auf eine weisungsunterlegene Bedienkraft ( reine Anlernfunktion )  abgewälzt werden.