Einweisung auf Maschinen
Wenn man auf dem Arbeitsplatz eine Einweisung für eine Machine von einem Fachmann bekommt, für die man anschließend unterschreiben muss, dass man die Einweisung bekommen hat und sein Wissen später an jemand anderen weiter gibt und der einen Unfall mit der Machine hat, was passiert dann mit dem der die Einweisung nur weiter gegeben hat? Inwiefern bekommtd er Ärger?
4 Antworten
Der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte muss für eine ausreichende Einweisung / Unterweisung sorgen.
Wenn er mit der Einweisung / Unterweisung jemanden beauftragt, dem das nötige Wissen fehlt, dann ist der Arbeitgeber / Vorgesetzte verantwortlich, wenn aufgrund der fehlerhaften Einweisung etwas passiert.
eine Einweisung zu erhalten,heisst nicht das kein Unfall passieren kann,das wär schön
wer soll denn schuld sein,keiner,denn es passieren immer unfälle,schau mal ich habe einen Führerschein,soll ich meinen Fahrlehrer die schuld geben ,wenn ich einen Unfall baue,nein.das hat nichts mit der Person zutun,die die Einweisung gegeben hat,die eingewiesene Person hätte ja sagen können,ich habe das nicht kapiert
Wenn Du einen anderen nach bestem Wissen eigewiesen hast kannst Du bei einem Unfall desjenigen nicht haftbar gemacht werden. Es sei denn Du hast bewusst was Falsches gesagt um ihm zu schaden. Dann wäre das Vorsatz.
Kommt auf die Zusammenhänge an. Normalerweise darf nur der " Weisungsberechtigte " neuen Mitarbeitern anweisen und anordnen zur Maschinenarbeit. Und bei reinen "Anlernkräften" bleibt es auch Obachtungsunterlegen des "Weisungsberechtigten". DAS kann nicht auf eine weisungsunterlegene Bedienkraft ( reine Anlernfunktion ) abgewälzt werden.
Ja, der Satz ist vielleicht zu lang... :-) Ich meine wenn ein Nicht-Fachmann die Einweisung nur weiter gibt, der sie von einem Fachmann bekommen hat und die Person einen Unfall baut der nicht von einem Fachmann eingewiesen wurde.