ideelle Teilung mit Sondereigentum

2 Antworten

Verlangen kann sie viel, sie soll das gerichtlich einfordern. Wenn sie das wirklich tut gehst du zu einem Anwalt (den brauchst dann sowieso) und lässt dich beraten.

Nachdem es hier um eine ideelle Teilung geht, gehe ich mal davon aus, dass Du auch mit entsprechendem Teileigentum im Grundbuch eingetragen bist, korrekt? Dann wäre zu fragen, auf wessen Grund denn nun der Wintergarten steht? Ist das die andere Teilfläche, die also Deinen Eltern gehörte und nun Erbmasse darstellt? In dem Fall hast Du allerdings Pech: rechtlich gesehen handelt es sich meiner Einschätzung nach um eine Duldung, die durch Deine Schwester (wie auch durch Deine Eltern zuvor) jederzeit widerruflich ist. Sie kann daher den Abriss fordern, und zwar dergestalt, dass Du auch alle sich daraus ergebenden Kosten tragen musst. Gleiches gilt auch für die Garagen: Sind diese nicht auf Deinem Grund errichtet worden, ist der neue Grundeigentümer auch Eigentümer dieser Teile und befugt, den Rückbau respektive den Abriss zu fordern. Allerdings steht Dir hier ggfs. eine Entschädigung für den Wertzuwachs zu (wobei der vermutlich nicht sehr hoch sein dürfte).

Dieses erfolgt alles nur aus Boshaftigkeit da meine Schwester garnicht in das Haus von meinen Eltern eingezogen ist.

Das ist für ihre rechtlichen Ansprüche allerdings auch nicht erheblich.