Was passiert mit einem nicht genehmigten Wintergarten beim Hauskauf?

3 Antworten

Es könnten ggfs. die Einrreichung eines genehmigungsfähigen Bauantrages oder im Zweifel der Abriss verfügt werden.

Das überprüft erst mal niemand. Wenn das Katasteramt mal wieder Bestandaufnahmen macht fällt es auf. Und dann muss er evtl. abgerissen werden.

im zweifel wird der abgrissen ,,also vom kaufpreis abziehen ,,,dann passt es wieder ,,,,,

Meinen Sie nicht wenn die Tatsache bereits im Exposé offen gelegt wurde, die fehlende Baugenehmigung bei dem Kaufpreis bereits berücksichtigt wurde?