Gehört ein Balkon, der nicht im Mietvertrag steht, automatisch zur Mietsache?
Unser Vermieter hat einen Carport am Haus gebaut, dessen Dach man als Terrasse vom Haus aus betreten kann. Die "Terrasse" war vor Unterzeichnung des Mietvertrags noch nicht fertig und steht auch nicht im Mietvertrag als Balkon oder Terrasse (es handelt sich um ein kleines Häuschen). Darf er mir den Zugang, der neu gemacht wurde, verbieten, da die Terrasse nicht im Mietvertrag steht?
8 Antworten
Rede doch mal mit deinem Vermieter - vielleicht ist er ja bereit , deinen Mietvertrag entsprechend zu ändern, damit ihr die "Terasse" nutzen könnt. Aber sei dir bewußt, dass das zu einer Mieterhöhung führen kann. Die Fläche der Terrase kann zu einem 1/4 oder 1/2 zur Mietfläche hinzugezählt werden.
Räume und Flächen die nicht im Mietvertrag stehen gehören nicht zur Mietsache, folglich kann der Vermieter die Nutzung untersagen.
ja der Zugang kann verboten werden. Es kann auch sein, dass er gar nicht zu Betreten zugelassen ist, weil die Belastung zu hoch ist!
Wenn zum Mietvertrag keine Ergänzung zu Nutzung gemacht wurde, JA Oder die Terasse zur allgemeinen Nutzung freigegeben wurde
Klare Frage, klare Antwort: Ja, darf er. Bzw. nicht zwingend den Zugang, aber in jedem Fall die Nutzung.
Netter Plausch ist immer gut !!!
Danke, für Eure schnelle Antwort, dann muss ich halt mal mit dem Vermieter einen netten Plausch halten :-)