Ich zahle 2x krankenkassenbeiträge vom lohn und witwenrente ist das rechtens?

3 Antworten

Bin jetzt kein Experte, aber der Beitrag den eine Person der Krankenkasse zahlt, ist eine Absicherung für das Risiko, wenn diese einmal krank wird. Verstirbt die Person, kann sie nicht mehr krank werden und bezahlt deshalb keine Beiträge.

Sprich: Nur du bezahlst Beiträge in DEINE Versicherung. Von der Witwenrente dürfen also weder für Krankenkassenbeiträge noch Beiträge für die Pflegeversicherung des Verstorbenen abgehoben werden. Unbedingt mal dort anrufen, ob Verstorbene Person dort noch als lebend "geführt" wird.

rudelmoinmoin  27.02.2010, 16:36

total falsch

otto111  01.12.2011, 13:48

siehe bitte meine Antworten oben,Du liegst mit Deiner Antwort wirklich völlig daneben.

ist doch ganz einfach,für jedes einkommen,das du erhälst,also auch renten,pensionen usw. von verstorbenen ehepartnern,müssen krankenkassen und pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden.das ist alles für deine krankenversicherung,du zahlst nicht für verstorbene,hat alles seine richtigkeit.

ja,es zählt als >einkommen<, und das muß versteuert werden,zahle ich auch seit 10 jahre,für meine verst. frau

otto111  01.12.2011, 13:46

Du zahlst nicht für Deine verstorbene Frau,dieser "Blödsinn" hält sich leider hartnäckig. Wenn Du zum Beispiel ein Einkommen von 2000 € hast,zahlst Du dafür Deine Beiträge.Wenn Du 1500 € bekommst und 500 € Witwerrente,zahlst Du auch für 2000 € Beiträge,weil die Rente als Dein Einkommen angerechnet wird.Das ist nur für Dich,Deine Krankenvers./Pflegevers. und hat mit Deiner verst. Frau nichts zu tun.