Sozialversichert über KSK UND Witwenrente

2 Antworten

Hallo,

wer sich nicht bei der KSK meldet, wird auch nicht als Künstler sozialversichert. Da aber 1996 eine Meldung erfolgte, besteht diese Versicherungspflicht bis zur Aufgabe der Künstlertätigkeit.

Wenn ein Arbeitnehmer zusätzlich eine Witwenrente bezieht, sind auch aus beiden Einnahmen Beiträge zu zahlen. Beitragspflicht besteht für alle beitragspflichtigen Einnahmen bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2014: 4050 Euro brutto).

Gruß

RHW

Je mehr Einkommen/Einkommensarten, um so mehr Beiträge. Beiträge werden prozentual von allen beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2014: EUR 4050,00/Monat) berechnet. Aussuchen kann man sich da nichts. Aber Du kannst dennoch in der KSK bleiben, sofern Du die Voraussetzungen dafür erfüllst.