Nachforderung Krankenkassenbeiträge Minderjähriger?

7 Antworten

Deine Eltern waren zu der Zeit also privat versichert? 

Die Krankenkasse klagt niemanden an. Die fordert "nur" nach. Warum rufst du nicht direkt bei der Kasse an und sprichst mit denen?

Klingt ein wenig haarsträubend!?

Bist du privat oder gesetzlich versichert?

Bei gesetzlich bist du als Minderjähriger und währende der Ausbildung ohne eigenes Einkommen in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Außerdem ist i.d.R. der Arbeitgeber für die Zahlung der Beiträge verantwortlich.

Bei der privaten Krankenversicherung zweifle ich an, dass sie dich mehr als 4 Jahre versichert hätten, ohne Beiträge gezahlt zu bekommen.

Große Sorgen würde ich mir aber nicht machen, weil diese Forderung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bereits verjährt sind.

Bei der privaten Krankenversicherung zweifle ich an, dass sie dich mehr als 4 Jahre versichert hätten, ohne Beiträge gezahlt zu bekommen.

Infolge der KV-Pflicht kann die PKV den Vertrag ohne Anschlussversicherung nicht kündigen. Die Rückstände fallen spätestens aber dann auf, wenn der Versicherte sine VR wechseln will, oder eine Behandlung erforderlich wird.

Große Sorgen würde ich mir aber nicht machen, weil diese Forderung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bereits verjährt sind.

Sofern nicht tituliert, ja.

Kann das sein? Wenn du gesetzlich über deine Eltern versichert warst, dann warst du familienversichert. Da dürften keine Extrabeiträge zustande kommen.

Erkundige dich noch mal bei der Krankenkasse, wie das möglich ist.

Und wenn sie unbedingt streiten wollen, hole dir beim Gericht einen Beratungsschein für einen Anwalt, der kostet, meine ich, 10 Euro. Dann kann der Anwalt alles klären und du brauchst nichts extra zahlen.


Meine Eltern haben meine Krankenkassenbeiträge im Altern von 14 bis ich 18 war nicht bezahlt.

Das bedeutet, ihr seid alle (bzw. der Elternteil mit dem überwiegenden Einkommen) privat versichert gewesen respektive seid es noch. Ansonsten könnte dieser Fall nicht eintreten, da in der GKV die Mitversicherung der Kinder kostenfrei ist. Ja, da können auch für Minderjährige Zahlungsrückstände auflaufen. Ganz toll.

Nun bin ich 23 und die Krankenkasse möchte nun von mir nachträglich die Beiträge haben (10.000€) 

Sofern die Forderung tituliert wurde, ist die Sache durch. Auch gegen Minderjährige können titulierte Forderungen erstellt werden - und da du in der PKV einen eigenen Versicherungsvertrag hattest, bist grundsätzlich du selbst Beitragsschuldner.


Ich habe kein Geld für einen Anwalt oder Gerichtskosten.

Du kanst dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, und mit diesem sowie € 10.-- Zuzahlung einen Anwalt deiner Wahl zur Beratung aufsuchen. Ich fürchte allerdings, dass dir das nicht viel bringen wird, vorausgesetzt, die Beträge sind beim VR tatsächlich offene Forderungen und entsprechend nicht verjährt (einrede der Verjährung gem. § 195 BGB).

Muss die Krankenkasse nicht meine Eltern Anklagen da ich da noch minderjährig war?

Nein. Aber du hättest evtl. einen zivilrechtlichen Anspruch gegen deine Eltern - aber vermutlich ist dort ohnehin nichts zu holen, weswegen die PKV nun an dich herantritt.

du kannst dir beim Gericht einen Schein für eine kostenlose Rechtsberatung holen u. damit zum Anwalt gehen.

Ist zwar nicht ganz kostenlos, aber nur ein geringer Betrag!