Ich wollte fragen ob man vor einem Getränkemarkt mit der Erlaubnis des Besitzers auf der Straße Bier trinken darf?

8 Antworten

Mit der Erlaubnis des Besitzers eher auf dessen Grundstück. Auf der Straße ist er nicht wirklich zuständig.......

Wenn es die Straße ist und nicht mehr sein Grundstück hast du nichts zu befürchten, vorrausgesetzt es wird nicht rumgepöbelt. Wenn du/ihr auf dem Grundstück seit (z.B Parkplatz) dann kann er euch schon verweisen. Bei letzteres könnt ihr natürlich auch höflich fragen, aber ich glaube nicht an einer Erfolgsgarantie.

Wenn es der Besitzer (des Marktes/des Grundstücks) schon erlaubt, wer soll es denn dann verbieten?

Oder geht es um Minderjährige und den Jugendschutz. Den kann u. darf der Händler natürlich nicht 'aushebeln'.

Auf öffentlichem Gelände darfst du trinken soviel du willst. Solange du dich benimmst. (also den Verkehr nicht behinderst, nicht randalierst, nicht pöbelst...)

Darfst du auch ohne genehmigung. Aber der besitzer darf es schon verbieten das auf seinem grundstück gesoffen wird. Aber warum direkt vorm markt? Geh doch einfach paar meter weiter.