Ich sagte einer Prostituierten ab, mit der ich einen Termin für reine Fetisch-Kontakte vereinbart hatte. Rechtliches muss ich aber nichts befürchten, oder?
Ich vereinbarte mit der Prostituierten für morgen 12:00 Uhr einen Termin für 30 Minuten, für einen reinen Fetisch-Kontakt, wie mit Füßen, Speichel und sowas, aber ohne klassischen Geschlechtsverkehr und sowas in der Richtung. Gegen Nachmittags sagte ich ab, da ich die Vorlieben bei einer anderen Ausführe, die keine Prostituierte im klassischen Sinne ist. Ich schrieb ihr, dass einfach was dazwischen gekommen ist und sagte ab und schrieb dann, dass dies hoffentlich ok ist. Als Antwort schrieb sie nur plump nein und ich blockierte ihre E-Mail. Ich muss aber nichts schlimmes befürchten, wie mit Schadensersatz, oder? Bin 25
3 Antworten
Ich denke nicht du hast doch Früh genug abgesagt!
hallo,
nur weil sie eine prostituierte ist hat sich doch auch rechte.
du hast einen vertrag geschlossen. sie hat dir einen termin eingeräumt, also ihre zeit vorgemerkt die sie auch anders hätte verbringen können.
ob es dir nun passt oder nicht, es ist egal aus welchem grund du absagst, du bist zur zahlung verpflichtet, sie kann dir entgegenkommen wenn sie den termin anderweitig vergeben kann, sie muss es aber nicht und sie ist auch nicht verpfichtet den schaden für dich so gering als möglich zu halten.
selbst wenn du tot umfällst vertrag ist vertrag und dann wären deine erben zur zahlung verpflichtet,
dein alter ist nicht von belang. du bist voll geschäftsfähig und voll haftbar.
"du hast einen vertrag geschlossen. sie hat dir einen termin eingeräumt, also ihre zeit vorgemerkt die sie auch anders hätte verbringen können."
Quatsch, eine Terminvereinbarung ist KEIN Vertrag. Er hat abgesagt und damit der Höflichkeit genug getan. Selbst wenn er nicht abgesagt hätte, passiert da i.d.R. nichts.
Du hattest einen Termin ... Es ist ihr Job ... In der Zeit hätte sie andere Kunden haben können, also könnte da schon etwas kommen, denn es ist ja kurzfristig gewesen