Ich möchte versuch nicht zu lachen Videos zu machen möchte aber keinen Strike von YouTube realisieren aber ich möchte auch nicht immer den Urheber des?

3 Antworten

"Nach Par 23 UrhG dürfen Bearbeitungen und andere Umgestaltungen geschützter Werke nur mit Einwilligung der Urheber vorgenommen werden. Dagegen darf nach Par 24 UrhG ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen wurde, auch ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." Quelle (bitte unbedingt dort weiterlesen!): Was ist eine freie Benutzung?

In deinem Fall hört es sich nach § 23 an. Denn, siehe ebenda: "Das geschützte ältere Werk darf danach nur als Anregung für das Zweitwerk dienen. Die Züge des Erstwerks müssen gegenüber denen des Zweitwerks verblassen. In der Satire oder Parodie kann bei der freien Benutzung eines Werkes auch eine stärkere Anknüpfung an das parodierte Werk zulässig sein, da "andernfalls der mit dieser Kunstrichtung verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann " (vgl. [SCHULZE])."

Gruß aus Düsseldorf, Tim

ganz einfach: die Kunststücke selbst machen und filmen.

  • Gummidecke unterm Geschirr wegziehen
  • Streichelzoobesuch im Löwengehege
  • schnurloses Bungee Jumping
Was kann ich machen das ich kurze Videos oder kurze Ausschnitte von Filmen und Videos verwenden darf ohne Recht des Erstellers?

Garnichts. Darfst du nicht. Ausser du nennst die korrekte Quelle. Was bei dem YoutubeWirrWarr etwas schwer werden kann.