Darf man Ausschnitte anderer Youtube Videos in sein eigenes Video einfügen?

4 Antworten

Wenn du den Ausschnitt nur nutzen willst weil er lustig ist, brauchst du eine Erlaubnis.

Wenn du diesen Ausschnitt in deinem Video kritisch behandelst brauchst du keine, das wäre dann vom Zitatrecht gedeckt. Würde auch die Quelle nennen, aber nicht unbedingt eine Vorraussetzung.

Darf ich mich auch über den Ausschnitt lustig machen, weil das Video nur der Unterhaltung dienen soll? Und wie lang dürfen die Ausschnitte dann jeweils sein?

@MrQuestioner631

Nein, darüber lustig machen reicht nicht. Du müsstest das schon kritisch beleuchten. Das kann durchaus Unterhaltend gemacht sein, gibt ja auch Satire, aber du musst halt schon eine Meinung dazu beitragen.

Wie lang die Ausschnitte sind kommt auf dein Video an. Wenn du ein einstündiges Video hast ist eine 10 Minuten Stück kein Problem unter den richtigen Umständen, aber wenn dein video nur 7 Minuten geht und der Ausschnitt 5 minuten, dann ist das nicht so gut.

@jort93

Ich meine solche Videos wie A.B.K macht, z.B. sein neuestes Video über Silvester. Ist das erlaubt?

Das ist völliger Unsinn, den du hier verbreitest! Vermutlich hast du keine Ahnung, was das "Zitatrecht" genau aussagt!

@herja

Wo ist das bitte Unsinn?

Da steht in Paragraph 52 des Urheberrechts Gesetzes: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden.[...]

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,[...]"

Wie interpretierst du das denn anders?

@jort93

Weder 1. noch 2. wird von einem Youtuber erfüllt werden können oder wollen.

@herja

Warum nicht? Bei 2. wäre die vorraussetzung nur dass das youtube video ein selbständiges sprachwerk darstellt. Und das kann ein youtuber durchaus erfüllen wenn er einigermaßen gescheites zeug redet.
Die nutzung muss natürlich auch in ihrem umfang passen so dass es sich noch um ein selbständiges werk handelt und man nicht einfach nur das werk eines anderen verändert.

"Nach Par 23 UrhG dürfen Bearbeitungen und andere Umgestaltungen geschützter Werke nur mit Einwilligung der Urheber vorgenommen werden. Dagegen darf nach Par 24 UrhG ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen wurde, auch ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." Quelle (bitte unbedingt dort weiterlesen!): Was ist eine freie Benutzung?

In deinem Fall hört es sich nach § 23 an. Denn, siehe ebenda: "Das geschützte ältere Werk darf danach nur als Anregung für das Zweitwerk dienen. Die Züge des Erstwerks müssen gegenüber denen des Zweitwerks verblassen. In der Satire oder Parodie kann bei der freien Benutzung eines Werkes auch eine stärkere Anknüpfung an das parodierte Werk zulässig sein, da "andernfalls der mit dieser Kunstrichtung verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann " (vgl. [SCHULZE])."

Gruß aus Berlin, Gerd

Du musst den Urheber um Erlaubnis bitten und sein "Go" einholen.

Ansonsten bekommst du Probleme.

Und wie machen das die großen Youtuber, die Ausschnitte verwenden, wie z.B. die Sequenz mit ''Ja, nein ohh''?

@MrQuestioner631

Da ist der Urheber nicht ermittelbar. Das sollte dabei kein Problem sein.

@MrQuestioner631

Die bewegen sich alle in ner Grauzone, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Würde mal fragen und dann musst du sicher die Quelle angeben, Lg