Ich kann meine Nebekostenabrechnung nicht bezahlen

11 Antworten

Das Problem ist nicht wann sie ausgestellt wurde,sondern wann ihr diese bekommen habt !

Wenn ihr die Abrechnung im April bekommen habt,aber erst ab Mai im Leistungsbezug wart,dann muss das Jobcenter diese nicht übernehmen.

Hättet ihr diese erst im Mai bekommen oder schon ab April Leistungen bezogen,dann hätte das Jobcenter nach der Prüfung auch zahlen müssen,wenn sie gerechtfertigt gewesen wäre.

Ihr könnt also nur einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen.

Schade, dass du nicht sofort Widerspruch eingelegt hast.

Der Vermieter ist nämlich verpflichtet, alle Einzelpositionen, welche in seine Abrechnung einfließen, auf Wunsch des widersprechenden Mieters in Originalrechnung vorzulegen.

(Auf diese Weise ist bei mir eine verlangte Nachzahlung in Höhe von fast 2 Monatsmieten auf dann 150 € geschrumpft, da unser Vermieter sich weigerte, seine Kosten für Hausmeisterservice, Grünanlagenpflege, Schneeräumung und was noch alles an Fremdleistungen zu belegen, weil "uns das nichts anginge".

Alle anderen aus dem Haus, die nicht widersprochen haben, haben dann letztlich eine astronomische Nachforderung bezahlt.)

Eine Möglichkeit ist, diese Summe als Darlehen über den kompletten Betrag vom JobCenter zu bekommen, dann ist man erst mal "sauber" gegenüber dem Vermieter.

Das JobCenter macht dann eine zinslose Rückzahlung in Raten - max. 10% der Regelleistung, heißt: bei einer Alleinerziehenden mit 399,- € Regelsatz also max. 40 € pro Monat.

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie das Sozialgeld für das Kind / die Kinder wird meines Wissens nicht herangezogen für diese 10%-Kürzung.

Ein Problem könnte höchstens dann entstehen, wenn du nur wenige Euro "Aufstockung" bekommst, das geht aus deinem Post nicht hervor.

Schlag dem Vermieter vor, sie in Raten abzubezahlen! wenn sie für Dezember abgelehnt wurde, sind es doch keine 600.-Euro, oder?

Frage dein Vermieter ob du eine Ratenzahlung machen kannst. Er läst bestimmt mit sich reden. L.g