Ich hatte am Montag einen Unfall bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Wie soll ich nach einem unverschuldeten Autounfall am besten vorgehen?

6 Antworten

Ob der Unfall unverschuldet war, wird sich noch herausstellen. Dein Unfallgegner könnte das bestreiten. Dann steht Aussage gegen Aussage. Oder war die Polizei vor Ort und hat den Unfall aufgenommen? Informiere auf jeden Fall deine Versicherung. Sie wird dir sagen, ob ein Sachverständiger den Wagen begutachten muss oder ob ein Kostenvoranschlag für die Reparatur von einer Werkstatt reicht.

daair 
Fragesteller
 29.07.2015, 18:11

Die Dame hat auch sofort zugegeben, dass Sie Schuld war und mir ihre Versicherungsdaten gegeben...Sie hat der Polizei auch den Unfallhergang wahrheitsgemäß geschildert also, dass Sie mir die Vorfahrt genommen hat....woraufhin der Polizist wie gesagt den Personalienaustausch gemacht hat und ein Verwarnungsgeld von 35€ von ihr kassiert hat

Mignon1  29.07.2015, 18:19
@daair

Ich hoffe, sie bleibt bei ihrer Aussage. Manchmal ändern Leute ihre Aussage und behaupten das Gegenteil. Das tritt häufig auf, nachdem der erste Schock vom Unfall vorbei ist und die Personen sich daran erinnern, dass ihr Schadenfreiheitsrabatt auf dem Spiel steht.

Aber gut, dass die Polizei anwesend war und dass du beweisen kannst, dass deine Unfallgegnerin ein Verwarngeld bezahlt hat. Das vereinfacht die Sache. Alles Gute und viel Erfolg bei der Schadensregulierung.

daair 
Fragesteller
 29.07.2015, 18:55
@Mignon1

Danke ich hoffe das geht alles reibungslos von statten ;)

Nach einem unverschuldeten Unfall - einem Haftpflichtschaden - musst du als Geschädigte(r) deinen Schaden beziffern. Das geschieht durch ein Gutachten eines von dir beauftragten Kfz-Sachverständigen oder eine Schadenskalkulation, evtl. auch über einen Kostenvoranschlag.

- Liegt der Schaden nach deiner Vermutung über 715 €, dann liegt kein Bagatellschaden vor. In diesem Fall darfst du direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind von der Verursacherin bzw. ihrer Versicherung zu tragen. Du hast als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.

- Hast du bei einem alten Auto bei einem Schaden unter 715 € den Verdacht auf einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann benötigst du ebenfalls ein Gutachten zur Abrechnung.

Die Unfallmitteilung der Polizei legst du bei deinem Sachverständigen vor. anhand des Kennzeichens des Verursachers kann dein Sachverständiger dann abfragen wo dieser versichert ist. Wenn du ihm eine Abtretung in Höhe des Gutachtenhonorrares unterschreibst, dann brauchst du auch nicht in Vorkasse zu treten.

Dann solltest du dir Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung selber vornehmen willst oder einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht damit beauftragst.

Das von dir beauftragte Gutachten müsste unter anderem die folgenden Angaben beinhalten:

  • Wiederbeschaffungswert (WBW): Das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall. 
  • Restwert: Das ist der Wert deines Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Wertminderung
  • Wertverbesserung
  • Umbaukosten
  • usw.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten (+ Wertminderung) höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Wenn du den Schaden fiktiv (ohne Reparatur) abrechnest, dann bekommst du von der gegnerischen Versicherung:

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert. Den Restwert erhältst du in bar von dem im Gutachten genannten Aufkäufer.Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, dann stehen dir die Nettoreparaturkosten zu, Die Mehrwertsteuer wird in der Höhe erstattet, in der sie tatsächlich angefallen ist.

Du hast natürlich auch die Möglichkeit den Schaden laut Gutachten beheben zu lassen. Dann stehen dir die gesamten Bruttoreparaturkosten zu. Dabei dürfen die Reparaturkosten mit Wertminderung den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen bzw. bei vorliegendem Integritätsinteresse  um max. 30 % übersteigen.

Wenn du nur eine Teilreparatur durchführst, die den verkehrssicheren Zustand deines Autos wieder herstellt und dieses noch mind. 6 Monate weiter nutzt, dann stehen dir die Nettoreparaturkosten zu. Dabei erfolgt die endgültige Abrechnung ggf. nach 6 Monaten und es dürfen keine Reparaturkosten laut Gutachten über dem WBW vorliegen.

daair 
Fragesteller
 30.07.2015, 12:43

Danke für die ausführliche erklärung :)

Gut für dich, dass die Polizeit den Unfall aufgenommen hat und von der Unfallgegnerin ein Verwarnungsgeld kassierte. Damit ist nach meiner leidvollen Erfahrung der Unfall juristisch erledigt. Der Rest ist die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Dürfte in aller Regel auch kein großes oder gar kein Problem sein. Informiere aber auf jeden Fall deine Versicherung, dass ein Unfall passiert ist und die Gegenseite die Verantwortung übernommen hat. Mehr brauchst du nicht zu tun. Ach so ja, natürlich den Wagen zur Reparatur bringen. Warte aber ab, ob die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen vorbei schicken will, aber der kann auch zur Werkstatt fahren. So jemand kommt aber nur bei wirklich großen Schäden, also schon ein paar tausend €.

Der Polizeibeamte hat den Schaden nicht aufgenommen. Er hat nur einen Personalienaustausch gemacht und gemeint ich kann den Unfall meiner Versicherung melden, die regulieren den Schaden und holen sich das Geld bei der gegnerischen Versicherung wieder zurück. Ist das der beste weg? ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung....

KfzSVnrw  30.07.2015, 11:43

kann den Unfall meiner Versicherung melden, die regulieren den Schaden und holen sich das Geld bei der gegnerischen Versicherung wieder

Diese Aussage ist so zu 100 % falsch

Die Versicherung informieren, dass der Schaden aufgenommen und abgewickelt wird. Dir steht auch ein Leihwagen zu, oder bekommst für die Standzeit eine Entschädigung.

Mignon1  29.07.2015, 18:04

Den Leihwagen immer mit der gegnerischen Versicherung VOR Anmietung absprechen und schriftlich genehmigen lassen, um sicherzustellen, dass sie den bezahlt. Meistens werden Leihwagen eine Niveauklasse unter dem eigenen PKW genehmigt. Die Versicherung gleichzeitig fragen, wie hoch die Mindestkilometer sind, die du gefahren haben mußt, um die Mietkosten erstattet zu bekommen. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass es 50 km pro Tag sind (oder nur 20km?).

peterobm  29.07.2015, 22:53
@Mignon1

hatte auch den Fall, Unfall am Sonntag, Montagmorgen Anruf der Versicherung; gegen 10 Uhr war ein Ersatzauto am Hof, für 2 Wochen. 0,0 € für mich. Fahrzeug wurde Geschäftlich genutzt.