Nicht eingetragenes Lenkrad anschließend Unfall?

9 Antworten

Hallo wonderfulday279,

eigentlich wollte ich keinen eigenen Thread verfassen, aber hier wurde soviel Unfug zum erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes geschrieben, dass ich nun doch selbst einen Thread verfasse.

Zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wann eine Änderung am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt im folgenden Gesetz angeführt:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

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(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

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Also es ist ganz klar geregelt, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges eben nicht wie von den anderen hier behauptet wird alleine deshalb Erlöscht, nur weil das Lenkrad nicht eingetragen ist, sondern erst dann, wenn durch den Umbau des Lenkrades eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Zum Erlöschen des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz erlöscht gegenüber anderen Personen nur dann, wenn (Auszug aus folgendem Paragraphen):

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__117.html

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§ 117 VVG - Leistungspflicht gegenüber Dritten

(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.

 

(2) Ein Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses zur Folge hat, wirkt in Ansehung des Dritten erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Versicherer diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle angezeigt hat. Dies gilt auch, wenn das Versicherungsverhältnis durch Zeitablauf endet. Der Lauf der Frist beginnt nicht vor Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Ein in den Sätzen 1 und 2 bezeichneter Umstand kann dem Dritten auch dann entgegengehalten werden, wenn vor dem Zeitpunkt des Schadensereignisses der hierfür zuständigen Stelle die Bestätigung einer entsprechend den Rechtsvorschriften abgeschlossenen neuen Versicherung zugegangen ist. Die vorstehenden Vorschriften dieses Absatzes gelten nicht, wenn eine zur Entgegennahme der Anzeige nach Satz 1 zuständige Stelle nicht bestimmt ist.

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Auch hier ist ganz klar geregelt, dass die Haftpflichtversicherung selbst dann nicht sofort erlöscht, sobald Du ein anderes Lenkrad einbaust, sondern sie ist auf jeden Fall zur Zahlung verpflichtet. Erst einen Monat nachdem der Versicherer der Zulassungsstelle mitgeteilt hat, dass Dein Fahrzeug nicht mehr versichert ist, darf sie Zahlungen gegenüber anderen verweigern.

Aber darum geht es bei Deiner Frage ja auch gar nicht.

Bei Deiner Frage geht es darum, ob Du eine Teilschuld bekommen würdest, nur weil Du Dein Lenkrad nicht eintragen lassen hast.

Und hier gilt ganz klar, eine Teilschuld an dem Unfall kannst Du nur dann bekommen, wenn entweder:

  1. Dein Fehlverhalten zum Unfall beigetragen hat oder
  2. die Veränderung am Fahrzeug zum Unfall beigetragen hat.

ist beides nicht der Fall, ist die gegnerische Versicherung Dir gegenüber auch zur Zahlung verpflichtet.

Und lass Dir nicht von den anderen so einen Blödsinn erzählen, wie dass die Betriebserlaubnis auf jeden Fall erloschen ist und Du alleine dadurch Deine Ansprüche verlierst.

Ich gehe auch nicht weiter auf die nicht zutreffenden endlosen Kommentare von haltderda, Hannes und Lexa1 ein. Diese drei diskutieren hier das Thema tot, führen teilweise über 40 Jahre alte Urteile an, die heute gar keinen Bestand mehr haben, weil sich die Gesetze geändert haben.

Ich habe Dir die aktuellen Gesetze angeführt und mit entsprechenden Links belegt.

Du kannst Dir anhand der Gesetze selber ein Bild machen, ob Du meiner Ausführung folgst oder denen der Drei genannten Personen.

Ich lasse mich auch hier in meinem Thread auf keine Diskution mit den Dreien ein und werde hier auch nicht weiter antworten.

Schöne Grüße
TheGrow

FrankieHH  04.12.2016, 19:01

Der Aussage von TheGrow ist nichts hinzuzufügen. Sie ist so vollumfänglich zutreffend

Hannes789  04.12.2016, 21:55

Dafür das Du Dir hier mühe gemacht hast, so viel zu schreiben. Gebe ich Dir auch mal ein Daumen nach oben + ein Danke. 

Hallo,

egal ob der VU verhindert worden wäre, oder nicht.

Es gilt folgendes:

Wann erlischt die Betriebserlaubnis?

Die Vorschriften zur Erteilung und anschließenden Wirksamkeit der Betriebserlaubnis sind in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)festgehalten. § 19 StVZO zufolge bleibt die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, in der Regel bis zu dessen Außerbetriebsetzung bestehen. Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben: Die Erlaubnis erlischt, wenn

Änderungen vorgenommen werden, durch die

    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oderdas Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)

Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile

 

absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden

. Von einer notwendigen Reparatur, einem Defekt oder einem generellen Verschleiß

 

bleibt die Betriebserlaubnis unberührt

. Verhält es sich jedoch so, dass es zwar zu einer Veränderung des Fahrzeugs kam, dabei aber die

 

Einschränkungen, Anbauvorschriften oder andere Auflagen für anbauabnahmepflichtige Bauteile

 

beachtet wurden, gilt die ABE gemäß

 

§ 19 StVZO

 

nicht als erloschen.

Hier ist der Punkt "ausgetauscht" wichtig.

Ein Fz wird abgenommen und zugelassen, so wie es gefertigt wurde.

Der Austausch der Lenkrades, ohne Abnahme und Eintragung, zieht ein erlöschen der BE nach sich.

Gruß

Guten Tag.

Bevor ich mich an den Unfallgegner wende würde ich erstmal einen Anwalt einschalten.

Das kommt darauf an, ob du deine Behauptung "auch ein original eingetragenes Lenkrad hätte den Unfall nicht verhindert" auch beweisen kannst.

Nicht eingetragenes Lenkrad anschließend Unfall?

Und weitere Informationen hast du nicht für uns?

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn überhaupt?

Möglich wäre ja auch ein Fahrrad!

Wenn es sich um ein Kfz handelt, wer hat das Lenkrad ausgetauscht?

Eine Kfz-Werkstatt, oder du selbst?

Oder handelt es sich vielleicht sogar nur um ein Kinderfahrrad, mit dem du im Kindergarten einen Unfall bautest?

Antitroll1234  05.12.2016, 15:42

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn überhaupt?

...schau mal auf die Themen:

Auto, Kfz...

Apolon  05.12.2016, 16:25
@Antitroll1234

Und was besagt dies schon?

Die Themen sind doch nur dafür da, dass viele User die Beiträge lesen.

Sonst müsste man ja viele Fragen die nicht zu den Themen passen löschen!

Antitroll1234  05.12.2016, 16:40
@Apolon

Und was besagt dies schon?

Vielleicht das der Fragesteller ein Auto, Kfz meint und nicht ein Fahrrad ?

Dir war dies doch unklar und Du wusstest nicht was der Fragesteller meinte, die Themen beantworten deine Frage bezgl. worum es geht.

Also mir zumindest ist es klar, anhand der Themen, dass der Fragesteller ein Auto meinte und kein Fahrrad.

Apolon  05.12.2016, 16:43
@Antitroll1234

Mir ist es nicht klar - und der TE meldet sich ja auch nicht mehr.

Daher sind weitere Diskussionen überflüssig.

Antitroll1234  05.12.2016, 16:46
@Apolon

...nun weißt Du es ja anhand den eingetragenen Themen.