Ich habe mich selbstständig gemacht bin aber noch mit meinem Mann Krankenversichert weiß jemand ab n

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Also um es klar zu machen (RHWWW hat es schon gesagt): Es ist FALSCH, dass Du Dich sofort mit der Selbstständigkeit freiwillig oder privat versichern musst. Richtig ist, dass Du Dich ab einem Einkommen (Einnahmen, abzüglich Ausgaben, vor Steuern) von 365,- Euro selbst versichern musst. So lange du das nicht hast, kannst Du Familienversichert bleiben.

Hallo,

hier sind zwei Kriterien entscheidend:

  • wenn die Einkünfte (also abzüglich der Kosten für die selbständige Tätigkeit) 365 Euro monatlich überschreiten

oder

  • die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird (wöchentliche Arbeitszeit bzw. Haupteinnahmequelle)

endet die kostenlose Famlienversicherung.

Die Mindest-Beiträge für Selbständige betragen zwischen 207 und 327 Euro.

Am besten ein ausführliches Gespräch mit der Krankenkasse führen.

Gruß

RHW

kbvspunktde  25.09.2010, 20:30

Wie immer sehr gut, daher DH, allerdings sind die bis 327 nur für Leute, die durch die ARGE gefördert werden, danach ist es von 327 - ca. 600 (hab grade keine Lust zu rechnen), je nach Einkommen.

RHWWW  26.09.2010, 05:48
@kbvspunktde

Hallo kbvspunkt.de, normalerweise ist der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige 323 Euro. Hiervon gibt es 3 Ausnahmen: - staatliche Förderung durch Arge oder Arbeitsagentur (Mindestbeitrag 207 Euro) - Einkommen unter 1900 Euro und kein Vermögen und kein Partner mit (nennenswertem) Einkommen (Mindestbeitrag 207 Euro)

  • nebenberuflich Selbständige (Mindestbeitrag 138 Euro) Grundlage: § 240 SGB V.

Der Höchstbeitrag liegt zwischen 609 und 641 Euro (je nach Krankengeldanspruch).

Gruß RHW

Ab dem Tag deiner Selbsständigkeit musst du dich Selbst Versichern. Die Sätze sind Unterschiedlich.d.h. deine Krankenkasse rechnet dir vor was der Mindestversicherten Satz ist. Einmal im Jahr , nach der Steuererklärung beim Finanzamt will die Krankenkasse sehen was dein Tatsächliches Einkommen war. Danach wird wieder neu berechnet.Die Zahlungen/Beiträge von dir sind Vorläufige Zahlungen ,die monatlich an die Krankenkasse überwiesen werden.Spätestens am 15.des Folgemonats. Ist so ,weiß ich,kenn ich.;-) cu corona

corona60  24.09.2010, 19:59

Klar kannst du vergleichen ob deine jetzige Krankenkasse teurer in der Versicherung ist als eine Neue - aber die haben bestimmte Voraussetzungen die du erfüllen musst. Vergleiche doch die Krankenkassen - entweder im Netz oder rufe morgen an - ja auch am Samstag sind die erreichbar zumindest Hotline und da kannst du schon einmal "Vorfühlen".

corona60  24.09.2010, 19:59

Klar kannst du vergleichen ob deine jetzige Krankenkasse teurer in der Versicherung ist als eine Neue - aber die haben bestimmte Voraussetzungen die du erfüllen musst. Vergleiche doch die Krankenkassen - entweder im Netz oder rufe morgen an - ja auch am Samstag sind die erreichbar zumindest Hotline und da kannst du schon einmal "Vorfühlen".

sobald du selbstständig bist mußt du dich auch krankenversichern, außer dein Mann meldet die selbstständigkeit auf sich an und nimmt dich als 400 euro Kraft. Dann kannst du in der familienversicherung bleiben dein Mann hat dann ein Nebengewerbe.

corona60  24.09.2010, 20:01

Ist ihr Mann aber berufstätig ist er selbst über den Arbeitgeber Versichert. Dann ist es etwas schwieriger.Nicht jede Kasse macht da mit.

Buegelfee  24.09.2010, 20:06
@corona60

nein, nur das Gewerbe muß glaubhaft sein. Ein nagelstudio wird wohl schwierig zu erklären sein

corona60  24.09.2010, 20:08

Hey wieso soll Ihr Mann sich selbständig machen und Sie als 400€ Kraft einstellen? Es bliebe gleich der Beitrag muss gezahlt werden.Als Selbsständige kannst du den NICHT Verdienenden Ehemann und die Kinder in der Familienversicherung mit versichern lassen. Aber nicht umgekehrt.Er ist Versichert wenn er Arbeitet.Er ist versichert wenn er keinen Job hat und Arbeitssuchend ist.

Buegelfee  25.09.2010, 12:06
@corona60

Quatsch, wenn er das Gewerbe auf sich anmeldet und sie auf 400 euro-Basis beschäftigt, kann sie in der Familienversicherung krankenversichert bleiben. Ist jedenfalls mal die beste Lösung wenn man sich selbstständig macht um die Kosten so gering wie möglich zu halten... also nur mitreden wenn du Ahnung hast!

Wenn du selbständig bist, musst du dich freiwillig krankenversichern. Nur für die Anfangsphase kannst du zum Mindestbeitrag versichert sein. Du wirst nach Ablauf des Geschäftsjahrs deinen Einnahmeüberschuss nachweisen. Die Krankenkasse kann dann die Beiträge nachfordern.