50% Angestellt, 50% Selbstständig - Wie läuft das mit der Krankenkasse?

4 Antworten

Du musst erstmal deinen Status klären lassen, ergo was überwiegt die Anstellung oder die Selbständigkeit.

Dazu wendest du dich an die Clearingstelle deiner Krankenkasse. Die wird anhand von Arbeitszeit, Verdienst und anderen Faktoren bestimmen was der Mittelpunkt des Erwerbslebens ist.

  • Kommen die zum Schluss du bist weiterhin hauptberuflich angestellt, so ändert sich nichts für dich. Du bleibst versicherungspflichtig in der GKV wenn du weniger als 59.400,- € brutto im Jahr verdienst. Die Selbständigkeit ist nicht beitragsrelevant.
  • Bist du allerdings hauptberuflich selbständig, so in der Tat fällt beim Arbeitsentgelt der Anteil für Kranken- und Pflegeversicherung bei den Abzügen weg. Nur hat das ganze eine Kehrseite.

Nach § 188 Abs. 4 SGB V wärst du dann freiwillig in der letzten Kasse versichert.

Als freiwilliges Mitglied, welches hauptberuflich selbständig ist zahlst du allerdings die kompletten Beiträge alleine und zwar auf ALLE Einkünfte, also Selbständigkeit und Anstellung und zwar ohne Zuschuss des Arbeitgebers (§ 240 SGB V) und ohne Anspruch auf Krankengeld.

Du kannst dann alternativ in eine private KV wechseln, wenn dein Gesundheitszustand dies zulässt.

wie genau stellt sich das 50/50 Verhältnis dar?

wieviele Stunden arbeitest du in deinem Angestelltenverhältnis pro Woche?

wieviele Stunden inkl. Vor- und Nacharbeiten in deiner Selbständigkeit?

wie ist die Einkommensverteilung aus diesen beiden Einkommensquellen?

Hallo Raw,

wenn du doch schon selbständig arbeitest, dann solltest du wissen, dass es auf keinen Fall günstiger wird.

Aktuell zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte der sehr viel niedrigeren Beiträge als den Mindestbeitrag, den du als Selbständiger bezahlst.

Selbst wenn also dein Nettogehalt des Angestelltenverhältnisses dadurch etwas mehr wird, wird der Krankenkassenbeitrag in Summe nicht nur ein bisschen mehr, sondern sogar um ein Vielfaches.

Alle anderen "Sozialleistungen" dabei einfach mal außen vor gelassen.

Viele Grüße

Michael

rockinrobin 
Fragesteller
 14.02.2018, 15:24

Alles klar, also verändert sich logischerweise mein nettogehalt vom angestelltenverhältnis. das ist alles was ich wissen wollte :)

19Michael69  14.02.2018, 15:28
@rockinrobin

Warum das "alles" sein soll, kann ich zwar nicht nachvollziehen und es gibt auch keinen sinnvollen Grund es zu tun, aber ja, es verändert sich.

Gruß Michael

Dann bist Du nur noch freiwillig bei der Krankenkasse versichert. Dann musst Du auch privat etwas für die Altersvorsorge machen und hast ggf. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Außerdem musst Du Dir mehr als einen Auftraggeber suchen, weil sonst die Gefahr der "Scheinselbstständigkeit" besteht.

Wenn Du Urlaub machst, erhältst Du natürlich kein Geld und es fehlt ggf. auch das Weihnachtsgeld.

Deinem Arbeitgeber wird das alles gefallen, weil er nur einspart dadurch.

Also gut überlegen!

rockinrobin 
Fragesteller
 14.02.2018, 15:09

Alles schön und gut, aber keine Antwort auf meine Frage :)

Ich habe als Selbstständiger, genügend Kunden...

Throner  14.02.2018, 15:13
@rockinrobin

Ich weiß natürlich nichts über Dein Einkommen. Aber wenn Du alle Kosten berechst, müsstest Du durch Gegenüberstellung der Zahlen von "jetzt" und "selbstständig" doch selber berechnen können.

Freiwillige KV und RV sind teuer. Aber das hast Du ja vermutlich schon recherchiert!