Ich habe kinderzuschlag beantragt. Familienkasse braucht WohngeldBescheid aber ich kriege nicht Wohngelg und auch noch nicht beantragt. was soll ich antworten?

2 Antworten

Wohngeld wirst du beantragen müssen, selbst wenn du am Ende einen Ablehnungsbescheid bekommen würdest, denn Wohngeld ist wie Kinderzuschlag eine vorrangige Sozialleistung !

Ein evtl.Anspruch auf Kinderzuschlag bestünde aber nur dann, wenn du das erforderliche Mindesteinkommen erzielen würdest und du mit deinem gesamten Einkommen + evtl.Wohngeld und Kinderzuschlag deinen / euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll decken könntest, sonst würde der Antrag abgelehnt.

Dann müsstest bzw.könntest du nur noch Leistungen ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ) bzw.Sozialgeld für Kinder unter 15 Jahren beantragen.

Ich würde also am Montag gleich den Antrag auf Wohngeld stellen und am Dienstag dann die Rückantwort schreiben, also das du den Antrag erst am Tag X gestellt hast und nach Eingang des Bescheides eine Rückmeldung geben wirst.

du beziehst kein wohngeld.

auf verlangen wirst du einen negativbescheid vorlegen.

herr, frau..bezieht kein wohngeld. die wohngeldstelle,.